Beschluss:
Der Kreistag des Kreises Groß–Gerau beschließt, die der Stadt Rüsselsheim a. M. gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetz-buch übertragene Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetz-buch für die Leistungsbeziehenden mit Wohnsitz in Rüsselsheim a. M. unbefristet, mit Wirkung ab dem 01.07.2026, aufzuheben.