Beim Kreis Groß-Gerau ist zum 16.10.2022 die Stelle eines Hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten (m/w/d) zu besetzen
Wählbar als hauptamtliche Kreisbeigeordnete sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht gem. §§ 22 Abs. 3 und 23 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) ausgeschlossen sind.
Das Amt ist eingestuft nach Besoldungsgruppe B 5 Bundesbesoldungsordnung, außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach dem Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetz gezahlt.
Die Geschäftsverteilung obliegt nach der HKO dem Landrat.
Bewerber*innen für diese Stelle sollen die für das Amt erforderliche Eignung und Befähigung besitzen.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten, Kopien von Zeugnissen und sonstigen Qualifikationen) sind bis zum 31.07.2022, 24.00 Uhr (Posteingang) in einem verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift „Bewerbung Erster Kreisbeigeordneter (m/w/d)“ zu richten an die
Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses
für die Wahl einer/eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten
beim Kreis Groß-Gerau
Frau Kirsten Schork
Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau
Persönliche Vorstellung nur nach Aufforderung.