Amtliche Bekanntmachungen Detail

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023 in den Wahlkreisen 47 - Groß-Gerau I und 48 - Groß-Gerau II

Die Landesregierung hat nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2022 (GVBl.

S. 330) den 8. Oktober 2023 zum Wahltag für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag bestimmt.

Spätester Termin für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ist

Montag, der 31. Juli 2023, 18.00 Uhr (69. Tag vor der Wahl).  

Es wird daher dringend empfohlen, die Vorbereitungen für die Aufstellung und die Einreichung vollständiger und formgerechter Kreiswahlvorschläge entsprechend zu disponieren.