Amtliche Bekanntmachung eines Grundwasserschadens im Stadtgebiet von Groß-Gerau
Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt beim Regierungspräsidium Darmstadt weist gemeinsam mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Groß-Gerau auf folgende andauernde Situation hin:
Im Bereich des Stadtgebiets in Groß-Gerau liegt eine Verunreinigung des Grundwassers mit organischen Lösungsmitteln aus ehemaligen gewerblichen Nutzungen vor. Hiervon betroffen sind insbesondere die Innenstadtbereiche Adolf-Göbel-Straße, August-Bebel-Straße, Schulstraße, Burggraben, Oppenheimer Straße etc.
Die Verunreinigungen im Grundwasser haben zunächst keinerlei schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, da das gesamte Stadtgebiet an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist. Sofern Grundwasser zu Brauchzwecken, aus nach dem Hess. Wassergesetz anzeigepflichtigen Gartenbrunnen entnommen wird, sind folgende Nutzungseinschränkungen zu beachten:
Es soll kein Grundwasser zu Trinkwasserzwecken genutzt werden. Auch soll das Grundwasser nicht zum Zwecke der Gartenbewässerung genutzt werden. Wenn es sich hierbei um Pflanzen handelt, die der Nahrungsaufnahme dienen (Nutzpflanzen). Sträucher, Bäume, Rasenflächen, Rabatten etc. können dagegen bedenkenlos mit dem Grundwasser bewässert werden.
gez. Thomas Will, Landrat