Amtliche Bekanntmachungen Detail

Allgemeinverfügung für den Landkreis Groß-Gerau

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 19 Abs. 3 und § 63 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau als zuständige untere Wasserbehörde (§ 64 Abs. 3 HWG) für den Landkreis Groß-Gerau folgende