Aufgrund der §§ 5, 30, 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung, §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der derzeit gültigen Fassung, §§ 1, 2 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Ergänzung vorgeschlagen: