Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO), in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der derzeit gültigen Fassung sowie des § 11 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Kreises Groß-Gerau in seiner Sitzung am 07.12.2020 folgende Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen: