Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO), in der derzeit gültigen
Fassung und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der
derzeit gültigen Fassung sowie des § 11 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
(HRDG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Kreises Groß-Gerau in
seiner Sitzung am 17.12.2018 folgende Satzung zur Änderung der
Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
An Gebühren werden für jeden Notfallversorgungseinsatz 54,40 € und für jeden Krankentransporteinsatz 51,10 € erhoben.
Artikel 2
Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Groß-Gerau, 18.12.2018
Der Kreisausschuss
des Kreises Groß-Gerau
(Will)
Landrat