Amtliche Bekanntmachungen Detail

23. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO), in der derzeit gültigen

Fassung und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der

derzeit gültigen Fassung sowie des § 11 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes

(HRDG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Kreises Groß-Gerau in

seiner Sitzung am 17.12.2018 folgende Satzung zur Änderung der

Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

An Gebühren werden für jeden Notfallversorgungseinsatz 54,40 € und für jeden Krankentransporteinsatz 51,10 € erhoben.


Artikel 2

Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Groß-Gerau, 18.12.2018

Der Kreisausschuss
des Kreises Groß-Gerau

(Will)
Landrat