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Rechtliche Grundlagen für die Arbeit
KREIS GROSS-GERAU – Die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen relevanten Bereiche des Rechts sind Thema einer Fortbildung der Kreisjugendförderung Groß-Gerau. Diese ist für Samstag, 28. November 2026, von 9.30 bis 17.30 Uhr im Landratsamt Groß-Gerau geplant. Aufsichtspflicht, Bundeskinderschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Sexualstrafrecht sowie mögliche Folgen einer Pflichtverletzung werden anhand von Beispielen und Übungsfällen unter Mitarbeit der Teilnehmer*innen vermittelt.
Die Fortbildung richtet sich an haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Groß-Gerau und ist als Modul für die Folgebeantragung der JuLeiCa anerkannt. Es wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 20 Euro für Verpflegung und Seminarmaterial erhoben, für Inhaber*innen der JuLeiCa ist die Teilnahme kostenfrei. Die Anzahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt.
Die Fortbildung wird von Steffen Auer und Tobias Trautmann (Kreisjugendförderung
Groß-Gerau) geleitet. Die Anmeldung ist online unter www.kreisgg.de/fortbildung möglich. Anmeldeschluss ist am 8. November 2026. Weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung Groß-Gerau, Tobias Trautmann (Telefon 06152 989-466), E-Mail: jf@kreisgg.de.