Kreis fördert Recht auf Teilhabe
KREIS GROSS-GERAU – Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe an Freizeitaktivitäten und Gruppenangeboten u.a. im Verein, im Jugendraum oder der Gemeinde. Der Inklusionsgedanke ist in der Kinder- und Jugendarbeit angekommen und trifft überwiegend auf eine große Bereitschaft in der Umsetzung. Gleichzeitig stockt es immer wieder in der Praxis. Doch wo liegen eigentlich die Schwierigkeiten? Welche Hürden gilt es zu nehmen?
Die Kreisjugendförderung veranstaltet hierzu am 28. Mai 2026 von 18.30 bis 20.30 Uhr im Landratsamt die Fachveranstaltung „Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit – Voraussetzungen und Gelingensbedingungen“. Nach der Begrüßung durch Landrat Thomas Will wird Prof. Dr. Gunda Voigts von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg referieren. Sie gehörte u.a. der Sachverständigenkommission des 15. Kinder- und Jugendberichts an und ist eine bundesweit anerkannte Expertin im Thema.
Die Veranstaltung richtet sich an Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit (Fachkräfte, Übungsleiter*innen, Vorstände), die im Kreis
Groß-Gerau tätig sind. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis 15. Mai erbeten über diesen Link.
Weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung Groß-Gerau, Tobias Trautmann, Telefon 06152 989-466, E-Mail jf@kreisgg.de.
