Investitionszuschuss wieder da
KREIS GROSS-GERAU – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat den beliebten Investitionszuschuss 455‑B „Barriere-Reduzierung“ wieder aufgelegt. Seit dem 8. April können private Eigentümer*innen und Mieter*innen erneut Fördermittel beantragen, um Barrieren in bestehenden Wohngebäuden abzubauen.
Der Zuschuss umfasst 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei Einzelmaßnahmen sind beispielsweise bis zu 2500 Euro möglich. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Sicherheit und Wohnkomfort erhöhen – etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Installation eines Treppenlifts oder das Anbringen von Handläufen zum sicheren Überwinden von Stufen und Treppen, auch im Außenbereich.
Da die Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah zu stellen. Eine Antragstellung ist nur möglich, solange Mittel verfügbar sind, teilt der Fachbereich Soziale Sicherung der Kreisverwaltung mit.
Die Beantragung erfolgt online über das KfW‑Zuschussportal. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer‑ oder Leistungsvertrags; Planungs‑ und Beratungsleistungen zählen nicht dazu.
Weitere Informationen sind unter www.kfw.de oder bei der Wohnungsanpassungsberatung des Kreises Groß-Gerau (WABe) erhältlich. Die WABe unterstützt gern bei der Planung und bietet allen Bürger*‘innen des Kreises eine kostenfreie und kompetente Erstberatung an.
Termine für die kostenlose und unverbindliche Beratung der Wohnraumanpassungsberatung des Kreises können unter Telefon 0162 1033430 oder per E-Mail an wabe@kreisgg.de vereinbart werden. Weitere Informationen zur WABe finden sich im hier.
