Monatliche Meldung der standortbezogenen Bürgertestungen nach § 4a Coronavirus-Testverordnung

Gemäß § 7 Abs. 10 der Coronavirus-Testverordnung sind alle Leistungserbringer, die Bürgertestungen nach § 4a anbieten, seit dem 1. August 2021 verpflichtet, der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes [...] monatlich und standortbezogen die Zahl der von ihnen erbrachten Bürgertestungennach § 4a und die Zahl der positiven Testergebnisse zu melden.

Die gemeldeten Daten können an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen übermittelt und zum Zwecke der Abrechnungsprüfung nach § 7 a Absatz 2 Coronavirus-Testverordnung verwendet werden.

Monatliche Meldung der standortbezogenen Bürgertestungen nach § 4a Coronavirus-Testverordnung

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten dem Kreis Groß-Gerau zu folgenden Zwecken erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden:

- Planung und Durchführung der Maßnahme/n
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Sie sind gemäß §33 HDSIG jederzeit berechtigt, gegenüber dem Kreis Groß-Gerau umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß §34 HDSIG können Sie jederzeit gegenüber dem Kreis Groß-Gerau die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner/gesamter personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht (§35 HDSIG) Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

Den Widerruf können Sie entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln: Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau, E-Mail: info@kreisgg.de, Fax: 06152 989-133.