Die Belehrung nach § 43 für das Arbeiten im Lebensmittelgewerbe betrifft u. a. Küchenpersonal, Bäcker, Metzger, Verkäufer und Lieferranten von unverpackten Lebensmitteln.
Sie erhalten die Belehrung nach vorheriger Anmeldung entweder vor Ort in Präsenz oder Terminbuchungen online durch die Fa. Glehn.
Termine für die Präsenzbelehrung sind zu den folgenden Zeiten möglich: Montag von 08:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr und dauern ca. 30 Min.
Die Termine zur Präsenzbelehrung können Sie unter der 06152/989-227 telefonisch oder online vereinbaren. Sie können uns ebenfalls eine
E-Mail an Belehrung@kreisgg.de mit Ihrer Telefonnummer und der Bitte um Rückruf senden. Bei weiteren Fragen können Sie uns ebenfalls über diese E-Mail kontaktieren.
Terminbuchungen zur Belehrung vor Ort in Präsenz
Für eine Belehrung von minderjährigen Personen bringen Sie bitte folgendes Formular mit:
Erklärung Sorgeberechtigte
Es werden auch Belehrungen für größere Gruppen durchgeführt, in diesem Fall können Sie sich unter den o. g. Kontaktdaten mit uns in Verbindung setzen. Bitte nutzen Sie in diesem Fall zur Übermittlung der Daten folgendes Formular: Gruppenbelehrung
Die Belehrung benötigt nicht, wer die Tätigkeit nicht auf Dauer ausführt. Dies sind z.B. einmalige Veranstaltungen wie Schulveranstaltungen, Straßen- und Sommerfeste, Vereinsveranstaltungen, Wochenend- und Ferienlager, auch wenn mit der Veranstaltung Gewinn erwirtschaftet werden soll. Es ist allerdings empfehlenswert, dass zumindest eine beim Verkauf anwesende Person im Besitz einer Belehrung ist.
Die folgenden Anliegen sind aktuell nur in Präsenz möglich:
· Belehrungen für schulisch verpflichtende Praktika
· Belehrungen nach § 34 Abs. 5a IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen, Kindertagespflege)
. Zweitschrift beim Verlust der originalen Erstbelehrung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Belehrung für Gemeinschaftseinrichtungen nach
§ 34 Abs. 5a Infektionsschutzgesetz auch bei erstmaliger Tätigkeit durch den Arbeitgeber möglich ist. Es ist daher nicht zwingend erforderlich, diese beim Gesundheitsamt durchführen zu lassen.
Bei inhaltlichen Fragen zu den Infektionskrankheiten oder zur Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung, können Sie sich unter der Telefonnummer 06152/989-690 oder -186 melden.
Online Belehrungen durch die Fa. Glehn
Für eine Online-Belehrung benötigen Sie lediglich ein mobiles Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ähnliches), eine stabile Internetverbindung und eines der folgenden Kommunikationstools für die Identifizierung per Videoanruf: WhatsApp, Facetime, Signal, Ginlo oder über die Firmeneigene App "tzg Video-Ident" möglich.
Die Onlinebelehrung wird in verschiedenen Sprachen angeboten.
Termine für die Online-Belehrung sind zu folgenden Zeiten möglich:
Die Schulungstermine werden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr und 15:30 Uhr angeboten.
Für Fragen die online-Belehung betreffend, wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte:
(Dies ist ein Fremddienstleiester, wir haben daher keinen Zugriff auf die Terminvergabe)
https://gotzg.de
ifsg@tzg.online
02182/850765
Kontakt
(Vertretung)
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Präsenzbelehrung.
Öffnungszeiten
Zeiten der Präsenzbelehrung: | |
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit: | |
Mo, Di, Do, Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr |
Kosten
Zahlungsart Bar oder EC-Karte
- 29,00 € bei Belehrungen nach § 43 IfSG (Lebensmittelbereich)
- 15,00 € bei Belehrungen nach §34 (5a) (Gemeinschaftseinrichtungen)
- 12,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift
- 10,00 € für schulisch verpflichtende Praktika
Adresse
Besuchsanschrift
Postanschrift
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit und Prävention
Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
