Belehrungen gem. § 34 (5a), 43 IfSG

Sie möchten eine Bescheinigung als Beschäftigte/r im Lebensmittelbereich (§ 43) oder eine Bescheinigung als Beschäftigte/r in Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen, Kindertagespflege) (§ 34 Abs. 5a)? 

Die Belehrung nach § 43 ist mit vorheriger Anmeldung entweder vor Ort in Präsenz oder online durchführbar. Für eine Online-Belehrung benötigen Sie lediglich ein mobiles Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ähnliches), eine stabile Internetverbindung und eines der folgenden Kommunikationstools für die Identifizierung per Videoanruf: WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo.

Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist über den folgenden Link möglich, wo auch weitere Informationen und der Ablauf beschrieben sind:

Terminbuchungen Onlinebelehrungen 

Termine für die Präsenzbelehrung sind zu den folgenden Zeiten möglich: Montag von 08:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr. 

Die Termine zur Präsenzbelehrung können Sie unter der 06152/989-227 telefonisch oder online vereinbaren. Sie können uns ebenfalls eine E-Mail an Belehrung@kreisgg.de mit Ihrer Telefonnummer und der Bitte um Rückruf senden.

Terminbuchungen zur Belehrung vor Ort in Präsenz

Für eine Belehrung von minderjährigen Personen müssen Sie sich ebenfalls telefonisch mit uns in Verbindung setzen. 

Es werden auch Belehrungen für größere Gruppen durchgeführt, in diesem Fall können Sie sich unter den o. g. Kontaktdaten mit uns in Verbindung setzen. Bitte nutzen Sie in diesem Fall zur Übermittlung der Daten folgendes Formular: Gruppenbelehrung

Die folgenden Anliegen sind aktuell nur in Präsenz möglich:

·         Belehrungen für schulisch verpflichtende Praktika 

·         Belehrungen nach § 34 Abs. 5a IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen, Kindertagespflege)

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Belehrung für Gemeinschaftseinrichtungen nach
§ 34 Abs. 5a
 Infektionsschutzgesetz auch bei erstmaliger Tätigkeit durch den Arbeitgeber möglich ist. Es ist daher nicht erforderlich, diese beim Gesundheitsamt durchführen zu lassen.
Bei inhaltlichen Fragen zu den Infektionskrankheiten oder zur Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung, können Sie sich unter der Telefonnummer 06152/989-690 oder -186 melden.  

Die Belehrung benötigt nicht, wer die Tätigkeit nicht auf Dauer ausführt. Dies sind z.B. einmalige Veranstaltungen wie Schulveranstaltungen, Straßen- und Sommerfeste, Vereinsveranstaltungen, Wochenend- und Ferienlager, auch wenn mit der Veranstaltung Gewinn erwirtschaftet werden soll. Es ist allerdings empfehlenswert, dass zumindest eine beim Verkauf anwesende Person im Besitz einer Belehrung ist.

Kontakt

(Vertretung)

Frau Gamulin10518+49 6152 989 84166

Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Präsenzbelehrung.


Öffnungszeiten

Zeiten der Präsenzbelehrung:

 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo, Di, Do, Fr

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 - 18:00 Uhr


Kosten

Zahlungsart Bar oder EC-Karte

  • 29,00 € bei Belehrungen nach § 43 IfSG (Lebensmittelbereich)
  • 15,00 € bei Belehrungen nach §34 (5a) (Gemeinschaftseinrichtungen)
  • 12,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift 
  • 10,00 € für schulisch verpflichtende Praktika

Adresse

Besuchsanschrift

Hier finden Sie uns:

Zimmer V1-05 - Erster Stock
Wilhelm-Seipp-Straße 9
64521 Groß-Gerau

Postanschrift

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit und Prävention
Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau