mit Wahl der KiTaKreiselternvertretung am 26.03.2025 als wahlberechtigte Vertreter*in (Delegierte*r) der Betreuungsstelle Ihres Kindes
Der Kreis Groß-Gerau unterstützt mit der Gründung einer KiTaKreiselternvertretung die Beteiligung der Elternschaft an der Weiterentwicklung in der Betreuungslandschaft auf Kreisebene. In der ersten Kreiselternversammlung wird das neue Gremium der KiTaKreiselternvertretung gewählt. Wahlberechtigt ist je eine entsendete Elternvertretung (Delegierte*r) aus der jeweiligen kommunalen, freien oder kirchlichen Kindertageseinrichtung sowie aus der jeweiligen Kindertagespflegestelle im Kreis Groß-Gerau.
Sofern Sie als Delegierte*r der Kitaeinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle bestimmt wurden, melden Sie sich bitte unter Angabe der Betreuungsform Ihres Kindes und dem Namen der Einrichtung bzw. der Kindertagepflegeperson für die erste Kreiselternversammlung an. Für jede Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle gibt es ein Stimmrecht, so dass lediglich eine Person gemeldet werden kann.
Hiermit melde ich mich als delegierte, stimmberechtigte Elternvertretung meiner Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegestelle für die erste Kreiselternversammlung mit Wahl der KiTaKreiselternvertretung am 26.03.2025 an.