Gemeinsam sehen wir klarer!
Beratung zum Kinderschutz durch Insoweit erfahren Fachkräfte (IseF)
Wir sind für alle Personen da, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten!
Bürgerinnen und Bürger wenden sich bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an die örtliche Polizei oder den Allgemeinen Sozialen Dienst (asd@kreisgg.de). Dort wird die Situation geprüft und bei Bedarf der Schutz des Kindes sichergestellt.
Unser Angebot …
- ist anonym und vertraulich
- nimmt nicht am aktiven Geschehen teil
- im prozesshaften Fallverlauf erfolgt eine Fallberatung mehrfach
Eine persönliche Beratung kann in Ihrer Einrichtung, in unseren Räumen, per Video oder telefonisch erfolgen.
Unsere Beratung unterstützt Sie…
…bei der Einschätzung möglicher Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung,
…zu Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Vorgehensweisen,
…bei der Frage, wann und wie Eltern/Kinder/Jugendliche im Rahmen der Gefährdungsabklärung einbezogen werden,
…bei der Vorbereitung von Gesprächen mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen,
…bezüglich der Gestaltung des Kontaktes zum Jugendamt (Allgemeiner Soziale Dienst)
Rechtliche Grundlagen
- § 8a Abs. 4 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
- Verpflichtende Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
- § 8b SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
- Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft für Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen
- § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz)
- Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft für Berufsgeheimnisträger*innen
Zögern Sie nicht uns anzurufen!
Das Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Seite.
Sie erreichen uns telefonisch unter 06152/989-310
Montag - Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: 8:00 – 13:00 Uhr
Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.
