Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Studienleistungen
Kurzinformation
Hochschulabschlüsse
- Personen, die im Ausland eine Hochschulabschluss erworben haben, können prüfen lassen, wie diese Qualifikation in Deutschland anerkannt und bewertet wird.
- Bei dem Verfahren der Anerkennung und Bewertung von Studienabschlüssen berät und begleitet die Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerks. Die Mobile Anerkennungsberatung bietet auch Sprechstunden in Rüsselsheim an.
Siehe: Berufliche Qualifizierung > Anerkennung von Berufsabschlüssen (>). - Das Informationsportal Anabin der Kultusminsterkonferenz bietet einen ersten Überblick über ausländische Studienabschlüsse sowie über Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland
- In reglementierten Berufen, wie Ärztin oder Lehrerin, darf eine Person nur arbeiten, wenn der ausländische Abschluss auf Antrag anerkannt wurde.
- Um eine Arbeit in einem nicht reglementierten Berufen, wie Ökonomin oder Politikwissenschaftlerin, aufzunehmen, ist eine formelle Erlaubnis nicht notwendig und es gibt dementsprechend kein Anerkennungsverfahren. Es kann aber eine Bewertung der Universitätszeugnisse vorgenommen werden.
- Beratungen für qualifizierte Fachkräfte hinsichtlich dem Einstieg in die Berufswelt in Deutschland bietet im Kreis Groß-Gerau das Projekt „Kultur verbindet“ des Technologie-, Innovations-, und Gründerzentrums (tigz).
Siehe: berufliche Qualifizierung > Beratungsstellen > Projekt Kultur verbindet (tigz): Beratung für qualifizierte Fachkräfte (>)
Studien- und Prüfungsleistungen
- Über die Anerkennung oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen eines Studiums an ausländischen Hochschulen entscheidet die jeweilige Hochschule an der das Studium fortgesetzt werden soll.
Links
Telefonische Erstberatung sowie Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) im IQ Netzwerk Hessen, inkl. Sprechstunden in Rüsselsheim, siehe: Berufliche Qualifizierung > Anerkennung von Berufsabschlüssen
Anabin – Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Ausländische Hochschulabschlüsse
Internetseite Anerkennung in Deutschland
Kultusministerkonferenz - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Zugang zum Studium
Kurzinformation
- Beim Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse kann ein Studium aufgenommen werden.
- In der Regel können Geflüchtete unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Studium aufnehmen, sofern die vorher genannten Voraussetzungen gegeben sind.
- Auf Grund der Komplexität des Themas wurden seitens der kommunalen Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Kreis Groß-Gerau alle Informationen in der unten verlinkten „Übersicht: Hochschulzugang für Geflüchtete im Kreis Groß-Gerau“ zusammengestellt Die Informationen sind auch auf Zugewanderte ohne Fluchthintergrund übertragbar.
Links
Übersicht: Hochschulzugang für Geflüchtete im Kreis Groß-Gerau
Angebote für Flüchtlinge der hessischen Hochschulen, aufgelistet für jede einzelne Hochschule