Schule

Allgemeinbildende Schulen (inkl. Intensivklassen)

Was?

  • Alle Kinder haben das Recht und die Pflicht, eine Schule zu besuchen.
  • Bei keinen oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, bestehen entsprechende Fördermöglichkeiten wie Vorlaufkurse, Intensivkurse oder Intensivklassen zur Sprachförderung
  • Personen mit entsprechenden schulischen Leistungen können die Schule über die Zeit der Schulpflicht hinaus besuchen. Siehe auch: Schule > Schulformen und schulische Übergänge allgemein (>)

Dauer

  • Mindestens bis zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Näheres zur Schulpflicht, siehe unten: „Weiterführende Links“.

Inhalt

  • Schulpflichtige Kinder münden in allgemeinbildende Schulen. Bei keinen oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen wird zunächst eine bis zu zweijährige Intensivklasse, oder ein bis zu zweieinhalbjähriger Intensivkurs zwecks Deutschförderung besucht.
  • Für Kinder im Vorschulalter, die noch keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben,  besteht die Möglichkeit Deutsch-Vorlaufkurse zu besuchen. Anmeldungen zum Vorlaufkurs nehmen die zuständigen Grundschulen entgegen. Ebenso besteht die Möglichkeit ein schulpflichtig werdendes Kind für ein Jahr von der Einschulung zurückzustellen und stattdessen für ein Jahr eine verpflichtende Sprachförderung oder die Vorklasse zu besuchen.
  • Alle schulischen Sprachfördermaßnahmen sind im Hessischen Gesamtsprachförderkonzept zusammengefasst. Näheres hierzu, siehe unten: „Weiterführende Links“.

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • Unabhängig vom Aufenthaltsstatus besteht Schulpflicht, sobald ein Kind im örtlichen Einwohnermeldeamt gemeldet wurde

Alter

  • i.d.R. von 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag)
  • Personen mit Sprachförderbedarf  zwischen 16 bis 18 Jahren (für Geflüchtete bis 19 Jahre) haben die Möglichkeit, in Intensivklassen an beruflichen Schulen zu münden, siehe: Schule > Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) (>)

Sprachkenntnisse

  • keine formellen Zugangsvoraussetzungen

Wann?

  • Der Eintritt in eine Sprachfördermaßnahme ist jederzeit möglich.

Wo?

  • Allgemeinbildende Standortschulen in Groß-Gerau

Wie?

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts. Kinder- und Jugendliche werden gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten im persönlichen Beratungsgespräch hinsichtlich ihres Sprach- und Lernstandes eingestuft. Die Mitarbeiterinnen des ABZ weisen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Aufnahmegespräches einer möglichst wohnortnahen Sprachfördermaßnahme, an einer geeigneten Schule im Kreis Groß-Gerau zu.

Kontakt

Weiterführende Links:

Aufnahme- und Beratungszentrum Rüsselsheim

Hessisches Kultusministerium: Hessisches Gesamtsprachförderkonzept

Hessisches Kultusministerium: Aufnahme- und Beratungszentren

Hessisches Kultusministerium: Das hessische Schulsystem (Videos auf Deutsch, Enflisch, französisch und Arabisch)

Bundesagentur für Arbeit: Grafik zum hessischen Schulsystem

Hessisches Kultusministerium: Schulpflicht in Hessen

Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss)

Was?

  • Jugendliche und junge Erwachsene mit geringen Sprachkenntnissen in Deutsch können in eine Intensivklasse an einer beruflichen Schule (InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss) münden.

Dauer

  • i.d.R. 2 Jahre

Inhalt

  • intensive Deutschsprachförderung
  • Förderung der Grundbildung
  • Bei guten Leistungen kann das Deutschen Sprachdiplom (DSD) I Pro abgelegt werden (skalierte Sprachprüfung für die Sprachniveaus B1 und A2).
  • An den Beruflichen Schulen  Groß-Gerau (BSGG) kann bei sehr guten Leistungen ein Hauptschulabschluss erworben werden.
  • Die InteA-Klassen werden sozialpädagogisch begleitet.
  • Bei ausreichenden Sprachkenntnissen werden Praktika absolviert.

Wer?

  • Flüchtlinge, Ein- und Zuwanderer, die nicht länger als 1 Jahr in Deutschland sind und über geringe Deutschkenntnisse verfügen.

Aufenthaltsstatus

  • unabhängig vom Aufenthaltsstatus

Alter

  • 16- 18 Jahre
  • für 18 - 19 Jährige mit Fluchthintergrund gibt es Kontingentplätze

Weiteres:

  • eine Aufnahme in InteA ist nicht möglich, wenn vorher bereits eine Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule besucht wurde. 

Wann?

  • jederzeit

Wo?

  • Berufliche Schulen Groß-Gerau (BSGG), Darmstädterstr. 90, 64521 Groß-Gerau
  • Werner-Heisenberg Schule (WHS), Königstädter Str. 72-82, 65428 Rüsselsheim

Wie?

  • Die Aufnahme erfolgt über das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim. Bitte hier einen Beratungstermin vereinbaren.

Kontakt

Aufnahme- und Beratungszentrum, Walter-Flex-Straße 66, Erdgeschoss, 65824 Rüsselsheim
Tel.: 06142-5500333, E-Mail: abz.ruesselsheim@kultus.hessen.de

Weiterführende Links

Aufnahme- und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim

Intensivklassen an beruflichen Schulen: InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss

Intensivklassen und Sprachförderung für Flüchtlinge ab 18 Jahren 

Sprachförderung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrung

Verweis: Abendschule, Schule für Erwachsene (SfE)

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