Die Pflegemedaille des Landes Hessen – eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird – ist erstmals 2004 im Rahmen eines Festaktes im Schloss Biebrich in Wiesbaden verliehen worden. Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solches herausragendes Wirken übermitteln. Mit der neuesten Auszeichnung soll das Engagement, insbesondere die Nächstenliebe und ihre Beispielhaftigkeit mit der weitreichenden Auswirkung auf das soziale Leben gestärkt werden.
Rechtsgrundlage
Der Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 6. November 2009.
Der Erlass zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung auszeichnungsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 2014.
Wer kann ausgezeichnet werden?
Mit der Pflegemedaille des Landes Hessen können Personen in Hessen gewürdigt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.
Weitere Kriterien sind:
- Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben
- Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein
- Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen
Antragstellung
Wenn Sie jemanden für eine Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen vorschlagen möchten, können Sie hierfür den als Download hinterlegten Antrag des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration verwenden.
Wichtig ist, dass die Angaben im Antrag möglichst vollständig und umfassend sind. Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
- Angaben zur Person
- Angaben zur gepflegten Person und zur Pflegeleistung
- Ggf. Wegezeiten zum Erreichen der gepflegten Person
- Ggf. vorgenommene eigenfinanzierte notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der gepflegten Person
- Beschreibung von Art und Umfang des tatsächlichen körperlichen, seelischen und zeitlichen Einsatzes der Pflegeperson
- Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes
- Freiwillig ist die Angabe zur Erkrankung einschließlich Pflegestufe der gepflegten Person
Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Nur die in die Bearbeitung eingebundenen Stellen (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung) erhalten Kenntnis von den angegebenen Daten.
Der Vorschlag ist an den Landrat oder Landrätin, Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin zu richten, der oder die ihn mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weiterleitet.
Bearbeitungsdauer
Die Erstellung und Weiterleitung der Stellungnahme des Landrats sowie die Prüfung des Vorschlags durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Aushändigung
Die Auszeichnung wird vom Hessischen Sozialminister verliehen. Der Hessische Sozialminister überreicht die Ehrung im Rahmen eines Festaktes in Wiesbaden im Schloss Biebrich oder, falls dies nicht möglich ist, vor Ort in der Heimatgemeinde der zu ehrenden Person.