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Idylle am Mönchwaldsee, die nicht gestört werden sollte. Foto: Kreisverwaltung

Schutzregeln am Mönchwaldsee

Stadt Kelsterbach und Untere Naturschutzbehörde weisen auf Verbote hin

KREIS GROSS-GERAU – An warmen Sommertagen zieht es viele Menschen an die Gewässer im Kreis Groß-Gerau. Darunter auch an den Mönchwaldsee, der mit seinem klaren Wasser auf den ersten Blick wie ein einladender Badesee wirkt. Doch die Nutzung als Badesee ist hier nicht erlaubt. Auch die Uferbereiche dürfen abseits der ausgewiesenen Wege nicht betreten werden. Denn der Mönchwaldsee ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Untermainschleusen“ und des gleichnamigen Landschaftsschutzgebiets.

Durch Kiesabbau entstanden, ist der Baggersee inzwischen Lebensraum und Brutgebiet für zahlreiche Vogelarten. Auch im Winter dient der See Zugvögeln als Rast- und Überwinterungsgebiet. Für diese Tiere sind Rückzugsorte und störungsarme Bereiche besonders wichtig. Was für einen einzelnen Besucher wie eine kleine Störung wirken mag, kann sich bei regelmäßiger Freizeitnutzung durch viele Menschen summieren. Menschen am Ufer, Schwimmer oder Hunde im Wasser können Vögel von ihren Nahrungs- und Ruheplätzen vertreiben und insbesondere während der Brutzeit stören. Auch Lärm, längere Aufenthalte sowie Grillen oder Lagern können dafür sorgen, dass die Tiere das Gebiet verlassen.

Wichtig ist dabei auch: Nicht jeder sichtbare Pfad am See ist ein erlaubter Weg. Bei Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Besucherinnen und Besucher Trampelpfade nutzen und anschließend darauf verweisen, den „öffentlichen Weg“ nicht verlassen zu haben. Tatsächlich darf jedoch nur der offiziell ausgewiesene Weg genutzt werden. Trampelpfade Richtung Ufer des Sees gehören nicht dazu.

Die Schutzbestimmungen sollen dem Mönchwaldsee seine Funktion als Rückzugsraum für die Tierwelt erhalten. Gleichzeitig kann die Natur am See auf den vorgesehenen Wegen erlebt und beobachtet werden. Wer aufmerksam ist, kann dabei mit etwas Glück Haubentaucher, Eisvogel oder andere Wasservögel entdecken, ohne sie zu stören.

Das Badeverbot dient neben dem Schutz der Natur auch dem Schutz der Menschen. Der Mönchwaldsee ist als ehemalige Kiesgrube sehr tief. Unter Wasser befinden sich noch Gegenstände und Anlagen aus der früheren Nutzung. Hinzu kommen nicht einschätzbare Grundwasserströmungen. Baden und Tauchen können dadurch gefährlich werden.

Auch die Frage nach der Belastung durch den benachbarten Flughafen wird bei Kontrollen und Gesprächen rund um den See immer wieder gestellt. Direkt neben dem Mönchwaldsee liegt die Landebahn des Frankfurter Flughafens. Der Flughafenausbau mit der Errichtung der Startbahn Nordwest hat den Naturraum verändert und auch den Lebensraum rund um den Mönchwaldsee beeinträchtigt. Gerade in einem bereits stark belasteten Naturraum sind die verbleibenden störungsarmen Bereiche besonders wertvoll. Die Belastung durch den Flughafen macht den Schutz des Mönchwaldsees als Rückzugsort umso wichtiger.

Das Ordnungsamt der Stadt Kelsterbach führt mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau regelmäßig Kontrollen am Mönchwaldsee durch. Dabei wird auf die Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen hingewiesen. Bei Verstößen gegen die geltenden Verbote können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Wer den Mönchwaldsee besucht, kann mit etwas Rücksicht dazu beitragen, dass dieser besondere Ort auch für seine tierischen Bewohner erhalten bleibt – als Rückzugsraum zwischen Flughafen, Stadt und Verkehr.