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Kreis reagiert auf extreme Trockenheit
KREIS GROSS-GERAU – Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet Groß-Gerau ist ab sofort untersagt. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die der Kreis Groß-Gerau jetzt erlassen und auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge haben sich im aktuellen Jahr schon relativ früh in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Auch der Grundwasserstand sinkt stetig. Eine langfristige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die Hitze belastet die Gewässer mit geringer Wasserführung zusätzlich thermisch, sodass die Lebensbedingungen für Fische und andere Lebewesen bedrohlich werden.
Die Allgemeinverfügung ist mit sofortiger Wirkung gültig; sie bleibt längstens bis einschließlich 31. Oktober 2026 in Kraft.
Der Kreis ist überzeugt, dass die angeordnete Untersagung mit dazu beiträgt, eine weitere Verschlechterung der bereits kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor größerem Schaden zu bewahren.
Ausgenommen von den Verboten ist die Entnahme von Wasser aus den Flüssen Rhein und Main. Insbesondere der Rhein führt aktuell ebenfalls Niedrigwasser. Die Gesamtmenge im Fluss ist für kleinere Entnahme noch hinnehmbar. Dies gilt ebenso für Kies-Seen mit Grundwasseranschluss.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.
Die hohen Temperaturen und keine Niederschläge haben in allen Wasserkörpern, auch im Grundwasser merklich Spuren hinterlassen. Die Pegel sinken deutlich. Der Kreis rät dringend dazu, die Entnahme von Grundwasser deutlich zu reduzieren. Gärten sind mit Brunnenwasser möglichst morgens zu wässern. Dann ist es am kühlsten und die Pflanzen können das Wasser sehr gut aufnehmen. Dabei sollte nicht die gesamte Pflanze, sondern nur der Boden darunter begossen werden. Hacken, Mulchen und eine geschlossene Vegetationsdecke reduzieren die Verdunstung.
Auf die Bewässerung von Rasenflächen sollte verzichtet werden. Diese erholen sich meist bei ausreichenden Niederschlägen wieder. Eine wasserschonende Gartennutzung kann so zum Erhalt der lebensnotwendigen Grundwasservorräte im Untergrund beitragen und strengere Vorgaben zum Wassersparen verhindern oder zumindest aufschieben. Alternative Ideen sind gefragt. So können Balkon- und Zimmerpflanzen auch mit Gemüsewaschwasser gegossen werden. Auf das Auffüllen von Pools ist möglichst zu verzichten.
Wasserrechtliche Hinweise:
Gartenbrunnen sind vor der Errichtung bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Poolwasser muss separat und ordnungsgemäß über Abwasserkanäle entsorgt werden. Dort, wo das nicht möglich ist, sollte man sich mit der Unteren Wasserbehörde abstimmen. Weitere Informationen dazu hier.