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Großer Aufwand, wenig Effekt

In Sachen Fluglärmminderung ist der neue Lärmaktionsplan kein scharfes Schwert

KREIS GROSS-GERAU – Am 11. April 2022 wurde der neue Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt veröffentlicht, der seit 2014 alle fünf Jahre überarbeitet wird. Die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM), der Kreis Groß-Gerau und die betroffenen Kommunen hatten im vergangenen Herbst mit Stellungnahmen zum damaligen Entwurf des Plans im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mitgewirkt.  

Insgesamt wirkt der neue Lärmaktionsplan ambitionierter und enthält konkretere Empfehlungen, wie in den kommenden Jahren beim Thema Fluglärmschutz weiter verfahren werden sollte. Dass der Lärmaktionsplan jedoch lediglich ein verwaltungsinternes Instrument mit Anstoßfunktion ist und dabei ohne Rechtsgrundlage für Lärmminderungsmaßnahmen und entsprechende Forderungen gegenüber Dritten, stößt innerhalb der Initiative auf heftige Kritik. 

ZRM-Sprecher Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau, nimmt wie folgt Stellung: „Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben wir eine detaillierte Stellungnahme mit 25 Anregungen für eine Änderung eingereicht, von denen die meisten im aktuellen Lärmaktionsplan keine Berücksichtigung gefunden haben. Neben den wichtigsten Forderungen der ZRM nach einer Erweiterung des Nachtflugverbots und der Reduktion von Flugbewegungen wurden auch die Abschaffung von Anreizprogrammen für Billig-Fluggesellschaften, die Absenkung der Lärmgrenzwerte und eine stärkere Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien zu den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Fluglärms angeregt. Dem Plan fehlt außerdem eine klare langfristige Strategie und Prognosewirkung.“

Im Plan heißt es, dass die Funktion des Flughafens durch ein erweitertes Nachtflugverbot in seiner Funktion eingeschränkt würde. Des Weiteren wird kein Gestaltungsspielraum gesehen, um Flugbewegungen zu reduzieren.  

Positiv hervorzuheben ist laut ZRM-Sprecher zumindest, dass eine der Anregungen der Initiative Zukunft Rhein-Main, die Einführung eines Programms zur Auszeichnung von Fluggesellschaften mit höchstem Lärmschutzniveau, aufgegriffen und deren Umsetzung empfohlen wurde. Mit diesem Programm sollen Anreize für die Entwicklung lärmarmer Fluggeräte geschaffen werden.  

„Auch wenn uns beim Lärmaktionsplan die Verbindlichkeit fehlt, bleibt zu hoffen, dass das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde den Empfehlungen Nachdruck verleiht, damit der Plan eine lärmentlastende Wirkung entfaltet. Erstmals richtet sich der Lärmaktionsplan auch an die Bundesbehörden, wodurch ein Kurswechsel wahrscheinlicher werden könnte“, so Thomas Will abschließend.