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Geschäfte öffnen wieder

Nach gesunkener Inzidenz ist im Kreis nun Terminshopping möglich

KREIS GROSS-GERAU – Weil die Inzidenz im Kreis Groß-Gerau seit dem 6. Mai 2021 an fünf Tagen in Folge unter der Grenze von 150 gelegen hat, ist ab Freitag, 14. Mai 2021, kreisweit unter entsprechenden Hygiene- und Test-Bestimmungen wieder Einkaufen mit Termin möglich. „Wir freuen uns über diese positive Entwicklung und hoffen, dass wir nach den vielen Einschränkungen in den vergangenen Monaten zuversichtlicher nach vorne schauen können“, sagten Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer am Mittwoch in Groß-Gerau.  

Gleichwohl gilt es beim Terminshopping einiges zu beachten: Voraussetzung, um am „Click & Meet“ teilzunehmen, ist ein negativer Corona-Test. Als Nachweis über einen negativen Test gelten PCR-Tests, Antigen-Schnelltests – aber auch die einfach durchzuführenden Selbsttests, wenn sie vor Ort und unter Aufsicht vorgenommen werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte (am 15. Tag nach der zweiten Impfung) sowie Genesene, die bereits eine Corona-Infektion hatten. Der Nachweis für Genesene gilt ab dem 28. Tag nach dem positiven Corona-Test und bis zum Ende des 6. Monats nach der durchgeführten Diagnostik.  

Genesene werden demnächst Post vom Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau erhalten. „Wer an Corona infiziert war, erhält von uns automatisch eine offizielle Bescheinigung“, so Astheimer. Das Kreisgesundheitsamt wird in Absprache mit dem Ministerium eine solche Bescheinigung erstellen und verschicken. Seit Dienstag liegt eine Mustervorlage des Landes vor. „Bis alle Berechtigten im Kreis diese Bescheinigung im Briefkasten haben, wird es aber einige Tage dauern, ich bitte da um etwas Geduld“, so Astheimer. „Bis dahin können die Genesenen per Selbsttest oder an einem der kostenlosen Testcenter im Kreis unkompliziert einen Negativ-Nachweis für das Terminshopping abholen“, so der Gesundheitsdezernent.  

Geschäfte des täglichen Bedarfs (etwa der Lebensmittelhandel) sind von der Inzidenz-Regelung und der Testpflicht nicht betroffen, sie haben selbstverständlich auch während der Bundesnotbremse geöffnet. Für „Click & Meet“ hat das Land Hessen strenge Auflagen festgelegt. Je angefangener 40 Quadratmeter ist höchstens eine Kundin oder ein Kunde zugelassen. Der Zutritt ist nur mit medizinischer Maske (OP-Maske oder Schutzmaske des Standards FFP2, KN 95, N 95 oder vergleichbar) erlaubt. Das Betreten der Verkaufsstellen des Einzelhandels ist ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe an Einzelpersonen oder Gruppen (maximal zwei Haushalte und für einen fest begrenzten Zeitraum) zulässig. Kontaktdaten und der Zeitraum des Aufenthalts sind von den Geschäften festzuhalten. Abstandsregelungen und Hygienekonzepte gelten nach wie vor.