Tuberkulose-Abteilung

Gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes, das im Jahr 2000 das Bundesseuchengesetz abgelöst hat, ist die Tuberkulose eine meldepflichtige Erkrankung. Sobald eine Meldung bei uns eingegangen ist, werden wir aktiv. 

Meldeformulare für Ärzte und Gemeinschaftseinrichtungen finden Sie unter meldepflichtige Erkrankungen. 

Mehrsprachiges Informationsmaterial zu Tuberkulose finden Sie hier.
Einen Rechner zur Dosierung Ihrer Medikamente steht Ihnen hier zur Verfügung.                                         

In den Paragraphen 2, 6, 19, 25, 28, 29, 30 und 34 des Infektionsschutzgesetzes sind die Grundsätze unserer Arbeit festgelegt. Hier steht auch, dass die Untersuchungen, die das Gesundheitsamt anordnet, von den betroffenen Personen geduldet werden müssen.

Unsere Aufgaben sind:

  • Verhütung weiterer Infektionen
  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen
  • Sicherstellung einer erfolgreichen Therapie
  • Meldung an die zuständige übergeordnete Behörde (anonym) 

Um diese Aufgaben zu erfüllen, erbringt das Gesundheitsamt folgende, für die Bürger kostenlose Leistungen:

  • Diagnostik:
    • Erhebung der Krankengeschichte, körperliche Untersuchung
    • Durchführung von Tuberkulin-Hauttests
    • Blutentnahme für spezielle Tuberkulose-Labortests
    • Veranlassung und Befundung von Röntgenaufnahmen
  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, auch nach Abschluss der Therapie
  • Enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Haus- und Fachärzten
  • Überwachte Therapie, ggf. zwangsweise Absonderung
  • Beratung und Aufklärung

Darüber hinaus führt das Gesundheitsamt Tuberkulose-Testungen vor Auslandsreisen durch und stellt die erforderlichen Bescheinigungen über das Testergebnis aus. Für diese Leistung wird eine Verwaltungsgebühr von 42,00 € erhoben. Wir möchten Sie bitten, diesen Betrag wenn möglich mit der EC-Karte zu bezahlen.

Für verschiedene Berufsgruppen (z. B. Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten) führen wir die erforderlichen Tuberkulose-Testungen durch.  

Hier können Sie sich über die Tuberkulose-Erkrankung (Symptome, Ansteckung, Untersuchung von Kontaktpersonen usw.) informieren!

Weitere Informationen, insbesondere für Ärzte, stehen Ihnen auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts zur Verfügung. Hier finden Sie insbesondere

  • Informationen zum Beratungsnetzwerk Tuberkulose des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Informationen zur Infektionsprävention beim Transport von Patienten mit offener Lungentuberkulose
  • den RKI-Ratgeber
  • eine Online-Version "Informationsschrift für Patienten" des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose
  • Informationsschriften für Patienten in verschiedenen Sprachen zum Bestellen

Kontakt


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Besuchsanschrift

Hier finden Sie uns:

Zimmer V0-17 - Erdgeschoss
Wilhelm-Seipp-Straße 9
64521 Groß-Gerau

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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit
Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau