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Veranstaltung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Kinder- und Jugendarbeit - „Kindesschutz im Verein“ vorsorgen - erkennen - handeln - am Dienstag, 02.12.2025 von 18:30 bis 20:30 Uhr im Landratsamt Groß-Gerau

Kindesschutz im Verein

Veranstaltung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Dienstag, 02.12.2025, 18:30 - 20:30 Uhr

 

KREIS GROSS-GERAU – Vorsorgen, erkennen, handeln – darum geht es in einer Veranstaltung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, die die Kreisjugendförderung Anfang Dezember anbietet. Hintergrund ist Folgendes:

Alle Träger der Kinder- und Jugendarbeit leisten mit viel Engagement einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Lebensraumgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Der Kindesschutz wird dabei sehr ernst genommen. Kindeswohlgefährdung - wie sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung etc. - sollte in jedem Verein/Verband frühzeitig erkannt und richtig darauf reagiert werden. Es gilt, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu etablieren, um einen möglichst sicheren Schutzraum für Kinder und Jugendliche zu bieten.

Die Kreisjugendförderung lädt darum zu der Veranstaltung „Kindesschutz im Verein – vorsorgen, erkennen, handeln“ am Dienstag, 2. Dezember 2025 von 18.30 bis 20.30 Uhr ins Landratsamt Groß-Gerau ein. Im Fokus stehen dann das Sensibilisieren und das aktive Handeln im Verdachtsfall. Was sind Anzeichen von Kindeswohlgefährdung? Wie verhalte ich mich, wenn ich bei einem Kind/Jugendlichen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bemerke? Weshalb ist ein Schutzkonzept sinnvoll?

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, Verbände und freien Träger. Es handelt sich hierbei um eine Kooperation mit der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises Groß-Gerau, der Sportkreisjugend Groß-Gerau und Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V. Anmeldung zur Veranstaltung ist unter diesem Link möglich. Anmeldeschluss ist am 25. November.

Weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung Groß-Gerau, Tobias Trautmann, Telefon 06152 989-466, E-Mail jf@kreisgg.de.