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Einfach zur Beratung kommen

Angebote der Betreuungsbehörde beim Kreisgesundheitsamt

KREIS GROSS-GERAU – Betreuungsbehörde – das klingt ein wenig nach unangenehmen Dingen und schwierigen, langwierigen Prozessen. Muss es aber nicht sein. Das versichern Daniela Böck und Nicole Condé, die bei der im Kreisgesundheitsamt angesiedelten Betreuungsbehörde arbeiten.

Es geht natürlich um ernste Themen: Was ist, wenn ein Mensch alt und dement wird und seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Was ist, wenn jemand wegen Suchtproblemen sein Leben, seine Finanzen nicht mehr im Griff hat? Wer kümmert sich, wenn ein Mensch - gleich welchen Alters - nach einem Unfall unfähig ist, sein bisheriges Leben fortzusetzen? Die dann oft nötig werdende Betreuung durch andere kann aber umso rascher und unkomplizierter greifen, je besser vorbereitet man ist.

Dabei helfen die sechs Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde, wobei die beiden Genannten die Urkundspersonen sind, welche öffentliche Beglaubigungen ausstellen. Dienstags und donnerstags vormittags sind diese Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten (oder auch Patientenverfügungen) gegen Zahlung von 10 Euro in bar erhältlich; öffentliche Beglaubigungen sind gleichwertig mit notariellen Beglaubigungen.

„Wir empfehlen immer, eine Vorsorgevollmacht bereits ab der Volljährigkeit für sich zu verfassen und beglaubigen zu lassen. Denn man weiß nie, was im Leben passiert“, sagt Daniela Böck. Plötzlich braucht man jemanden, der sich um die eigene Post, um den Geldfluss oder um Alltagshilfen kümmert. Wer mit seiner Vollmacht eine nahestehende Person zum Betreuer oder zur Betreuerin ernannt hat, muss nicht lange auf die Benennung eines gesetzlichen Betreuers warten; das kann nämlich mehrere Monate dauern. „Bei uns oder im Internet gibt es Vorlagen für die Vorsorgevollmacht.“ Ein einmal verfasstes Schriftstück sei nicht unveränderbar. Es lässt sich jederzeit aktualisieren. Schließlich kann es auch sein, dass die früher einmal ausgewählte Vertrauensperson selbst im Fall der Fälle nicht mehr fit oder gar bereits verstorben ist.

Bei der Betreuungsbehörde des Kreises kann man montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr einfach vorbeikommen, wenn es Beratungsbedarf zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuung gibt (Beglaubigungen nur dienstags und donnerstags). Wer keine etwaige Wartezeit riskieren möchte, der kann sich telefonisch unter 06152 989-84747 oder über das Online-Portal für einen Termin anmelden. Zu diesem Portal gelangen Interessierte über diesen Link. Dort finden sich auch viele weitere Informationen. „Wenn jemand immobil ist, fahren wir für die Beglaubigungen auch zu dieser Person nach Hause“, sagt Nicole Condé. Bei Fragen zur Patientenverfügung berät die Betreuungsbehörde nicht, „da verweisen wir auf ärztliche Beratung“.

Die Betreuungsbehörde des Kreises hat auch die Aufgabe, hauptamtliche Betreuer*innen zu akquirieren. Derzeit sind dies rund 70 Personen im Kreis – weitere sind willkommen und können sich bei der Betreuungsbehörde melden. Wer sich für diese Aufgabe interessiert, muss indes einen Sachkundenachweis erbringen, der nur für Juristen oder Menschen mit einem absolvierten Studium der sozialen Arbeit wegen deren Grundkenntnissen entfällt. Die Prüfung, ob jemand für diesen Job geeignet ist, übernimmt dann der Kreis.

Anders ist das Procedere bei den ehrenamtlichen Betreuer*innen, die häufig Familienangehörige oder Nachbarn der Vollmachtgeber sind. Jeder Mensch darf für einen potenziellen Betreuer einen Antrag stellen, der ans zuständige Amtsgericht geschickt wird. Das Gericht erteilt dann der Betreuungsbehörde den Auftrag, einen Sozialbericht zu erstellen. „Darum sind unsere Kollegen und wir auch viel im Außendienst. Bei den Hausbesuchen werden die soziale Situation, die Biografie der Betroffenen und die aktuelle Problematik erfasst, um dann festlegen zu können, in welchen Bereichen Betreuung nötig ist – von Gesundheit bis zu Behördengängen“, beschreiben Daniela Böck und Nicole Condé die vielseitige und spannende Aufgabe.