Grundsätzlich kann die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden.
Zwingend vorzuführen bei der Zulassung sind alle Fahrzeuge, welche
Nicht vorzuführen sind zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B: Leichtkrafträder), solange kein Fahrzeugbrief (freiwillige Zulassung) gewünscht wird.
Zur Vorführung reichen bei Fahrzeugen nach 1. bis 3.:
Sie genügen nicht bei Fahrzeugen nach 4. bis 8.. Diese sind vor Ort vorzuführen.
Abgesehen davon kann in begründeten Fällen die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden.
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
Kfz-Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonisch: s. u. Erreichbarkeitszeiten |
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
Kfz-Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Telefonisch: s. u. Erreichbarkeitszeiten |
Allg. Auskünfte: | unter +49 6152 989 789 |
- montags | 08:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 08:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 08:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 08:00 - 12:00 Uhr |
Pers. Vorsprachen: | über Terminvergabe |
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Verwendungszweck "Kfz-Zulassung"