Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer Personen gewerbsmäßig befördern möchte, benötigt hierzu eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen.

Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetztes wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 02.08.2021 der Nachweis einer Ortkundeprüfung für Taxifahrer entfällt. Fernen wird im Fahrerlaubnisrecht ein sogenannter „kleiner Fachkundenachweis“ für Taxifahrer eingeführt. Die Art, der Umfang und der Inhalt dieser Fachkunde stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald weitere Einzelheiten hierzu vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Wenn Sie sich allgemein informieren wollen, ob Sie für Ihren speziellen Beförderungswunsch eine Erlaubnis benötigen oder sich bereits über die Antragsmodalitäten informieren möchten, finden Sie entsprechende Hilfen hier:

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. 

Dies gilt allerdings nicht für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten der NATO
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für diesen Zweck verwendet werden
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen oder Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist  
  • Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist und der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner besitzt
  • Beförderungen, die in der Freistellungverordnung aufgeführt werden

Sofern die von Ihnen beabsichtigten Beförderungen nicht unter die vorstehend genannten Ausnahmen fallen, können Sie sich in den nachfolgenden Abschnitten über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung informieren.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 19 Jahre
  • Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat für mindestens ein Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre
  • allenfalls geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich.
  • gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • Führungszeugnis
  • Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
  • Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit

Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde  

Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €. 

Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Eine Verlängerung ist in den o. g. Fällen auf Antrag jeweils für längstens 5 Jahre möglich, wenn wiederum ärztliche Nachweise über die Eignung vorgelegt werden. Bitte denken Sie daran, die Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat für mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre
  • allenfalls geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich.
  • gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • Führungszeugnis
  • Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
  • Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
  • zusätzlich bei Taxi: Sachkundenachweis

Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde  

Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €. 
 

Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Eine Verlängerung ist in den o. g. Fällen auf Antrag jeweils für längstens 5 Jahre möglich, wenn wiederum ärztliche Nachweise über die Eignung vorgelegt werden. Bitte denken Sie daran, die Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.

Die entsprechende Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert.

Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte und seit Ablauf bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind, kann Ihnen die beantragte Erlaubnis zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden. 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich.
  • gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • Führungszeugnis
  • Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich:

Die Verwaltungsgebühren betragen 38,00 €. 

Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.

Die entsprechende Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert.

Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte und seit Ablauf bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind, kann Ihnen die beantragte Erlaubnis zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden. 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts.
  • Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich).
  • gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • Führungszeugnis
  • Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich:

Die Verwaltungsgebühren betragen 38,00 €. 
 

Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen. 

Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.

Kontakt

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen. 

Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.