Führungszeugnis

Wann benötige ich ein Führungszeugnis?

Zur Beantragung

  • einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E
  • einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • der Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder vorherigem Verzicht

benötigen Sie ein Führungszeugnis für Behörden (Vordruck BZR 2, Belegart 0), welches Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen müssen. Das Dokument wird nach der Ausstellung unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.

Häufige Fragen zum Führungszeugnis beantwortet das für die Ausstellung zuständige Bundesamt für Justiz auf seiner Webseite hier.

Kontakt

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen. 

Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.