Wann benötige ich ein Führungszeugnis?
Zur Beantragung
- einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E
- einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- der Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder vorherigem Verzicht
benötigen Sie ein Führungszeugnis für Behörden (Vordruck BZR 2, Belegart 0), welches Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen müssen. Das Dokument wird nach der Ausstellung unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Häufige Fragen zum Führungszeugnis beantwortet das für die Ausstellung zuständige Bundesamt für Justiz auf seiner Webseite hier.
Kontakt
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
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Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.