Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins können Sie sich durch Vorlage folgender Dokumente ausweisen und den erforderlichen Wohnsitznachweis erbringen:
- gültiger deutscher Personalausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, § 78 AufenthG)
- Ausweisersatz (§ 78a, Anlage 5 AufenthG)
- gültiger deutscher Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerEU-Personalausweis zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerausländischer Pass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweisfür Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsgestattung (§ 63, Anlage 6 AsylVfG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Sollten Sie die erforderliche Meldebescheinigung vergessen, kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Abfrage beim Melderegister getätigt werden; dies erhöht jedoch die Verwaltungsgebühren um 9,00 €.
Kontakt
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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