Corona-Informationen
CORONAVIRUS: INFORMATIONEN ZUR HILFE FÜR UNTERNEHMEN
Überbrückungshilfe IV
Unternehmen, die weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie betroffen sind, können die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 beantragen. Die Anträge können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden und sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. In der Überbrückungshilfe IV werden aus aktuellem Anlass nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen gefördert. Weitere Informationen.
Soloselbständige: Neustarthilfe
Anträge können auch für das Jahr 2022 gestellt werden.
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Anträge können über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Hessen-Mikroliquidität
Die Vergabe der Darlehensmittel (von 3.000 bis 35.000 Euro) ist unkompliziert, erfolgt ohne Bank und ohne Sicherheiten, die Konditionen sind sehr günstig. Zum Antrag (ausschließlich online) gelangen Interessenten über die Website der WI-Bank, vorher empfiehlt sich ein Telefonat mit einem Regionalpartner, für den Kreis Groß-Gerau:
IHK Darmstadt, Clemens Schäfer, 06151-8711213
oder
Technologie-, Innovations- und Gründungszentrum GmbH, www.tigz.de
Petruta Tatulescu, 06134-557101, tatulescu@tigz.de
Thomas Schütz, 06134-557102, schuetz@tigz.de
die die WI-Bank bei der Abwicklung unterstützen. Den Link zum Portal und ein Merkblatt finden Sie hier.
Notfallkasse Hessen
Die Notfallkasse Hessen soll Schäden und Nachteile hessischer Unternehmen, die die Folgen der COVID-19-Pandemie unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen hat, abmildern – und zwar bei denjenigen, die diese Schäden und Nachteile nicht aus anderen Programmen ausgleichen können oder denen der vertretbare Einsatz eigener Mittel bzw. die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen nicht möglich ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen.
Die Anträge können über ein Onlineportal auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel gestellt werden.
Geförderte Beratung unternehmerisches Know-how der BAFA
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Gefördert werden bis zu 90% der Beratungskosten.
Weitere Informationen hier.
Weitere Hilfen:
Sofortkredite und Bürgschaften
Auf der Internetseite der WI-Bank http://www.wibank.de/corona sind die ergänzenden Unterstützungsmöglichkeiten des Landes und des Bundes für die Unternehmen aufgeführt.
Dort finden Sie u.a. Informationen zu den Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige (Hessen-Mikroliquidität, Kredite von 3.000 bis 35.000 Euro), den Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Kredite bis 500.000 Euro möglich).Kurzarbeitergeld: Hotline der Arbeitsagentur: 0800 45555 20
- Steuerstundungen
Anträge zur Stundung von Steuern bis zum Jahresende gibt es bei den Finanzämtern. Kontakt Finanzamt Groß-Gerau: 06152 9924 01 - Gastgewerbe
Betriebe aus dem Gastgewerbe können sich an den DEHOGA Südhessen wenden: 06252 942600 - RKW Hessen-Perspektivenberatung Mittelstand als Corona-Hilfe
- Weitere Informationen
Zusätzlich hat die IHK Darmstadt einen Leitfaden zu "Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen" unter
http://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/beraten-und-informieren/recht-und-fair-play/arbeitsrecht/arbeitsrecht/corona-4712850 veröffentlicht.
FAQs zum Thema sind hier zusammengefasst:
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Kontakt
Fachbereich Regionalentwicklung,
Bauen, Wirtschaft und Umwelt
Fachdienst Wirtschaftsförderung
Margit Kühner - Fachdienstleitung
Zimmer 600a
06152 989-418
Fax 06152 989-448
wirtschaftsfoerderung@kreisgg.de
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