Wirtschaftsförderung
CORONAVIRUS: INFORMATIONEN ZUR HILFE FÜR UNTERNEHMEN
Sehr geehrte Unternehmer*innen,
das Coronavirus hat die Wirtschaft und das öffentliche Leben nach wie vor fest im Griff. Auch wir wollen die Möglichkeit nutzen, Ihnen aktuelle Informationen über mögliche Maßnahmen und Programme zur Überwindung der Corona-Krise bereitzustellen. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns an.
Wichtiger Hinweis zum von Schließung betroffenen Einzelhandel
Der Lockdown ab dem 16. Dezember wirft insbesondere bei Händlern viele Fragen auf. Grundsätzlich sind damit weitreichende Geschäftsschließungen verbunden, von denen bestimmte Ausnahmen definiert werden. Was gilt aber z.B. für Abholungen sowie Lieferungen vorab bestellter Ware und inwiefern ist der Großhandel betroffen? Hier die Regelung für Hessen:
Verkaufsstellen des Einzelhandels sind – mit Ausnahme systemrelevanter Händler – zu schließen.
Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin zulässig gemäß § 3a Absatz 1 Nr. 9 Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie
Für den Großhandel wurde kein Öffnungsverbot ausgesprochen. Dieser kann daher weiterhin geöffnet bleiben. Abweichend von den oben genannten Regeln können Baumärkte ausschließlich für gewerblich tätige Handwerkerinnen und Handwerker öffnen.
Das bedeutet:
„Click and Collect“ ist möglich, Lieferung von Ware ebenfalls. Der Großhandel ist ebenfalls weiter für seine Kunden zugänglich, da das Verbot der Öffnung ausschließlich auf den Einzelhandel zielt.
Verbesserte "Überbrückungshilfe III" für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler
Die neue Überbrückungshilfe III, gültig bis zum 30.06.2021, wird nochmals deutlich ausgeweitet und soll mit verbesserten Konditionen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16.12.2020 betroffen sind, unterstützen.
Zu den Bedingungen und Förderhöhen erhalten Sie hier weitere Informationen.
Hilfe für von Schließung im November und Dezember 2020 betroffene Betriebe (sog. Novemberhilfe/Dezemberhilfe) und Neustarthilfe für Soloselbständige
Zu den Antragsvoraussetzungen und dem Verfahren gibt es hier Informationen.
Anträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe sind möglich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Neustarthilfe für Soloselbständige soll in die neue Überbrückungshilfe für 2021 eingebettet werden und kann im Laufe des Januar 2021 beantragt werden.
Überbrückungshilfe für Selbstständige wird verlängert,
ausgeweitet und vereinfacht
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen wird verlängert: Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU), Selbstständige und gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können noch bis Ende 2020 Überbrückungshilfe beantragen. Zudem wurden einige Änderungen zur Überbrückungshilfe beschlossen.
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um nichtrückzahlbare Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die kommenden vier Monate (September bis Dezember) bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Weiterhin gilt: Die Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden.
Corona-Überbrückungshilfe bis Ende 2020: Überblick
Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe. Bisher galt für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Höchstgrenze von 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine Höchstgrenze von 15.000 Euro.
Die sogenannte »2. Phase der Überbrückungshilfe« umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Die Fördersätze werden erhöht: Künftig werden erstattet
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher: 80% der Fixkosten),
- 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher: 50% der Fixkosten) und
- 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher: bei mehr als 40% Umsatzeinbruch
Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können durch eine Pauschale der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden. Diese Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% verdoppelt.
Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Vorsicht! Immer wieder tauchen betrügerische Internetseiten auf, über die angeblich die Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Vergewissern Sie sich, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers steht
Geförderte Beratung unternehmerisches Know-how der BAFA ab 2021
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Gefördert werden bis zu 90% der Beratungskosten.
Weitere Informationen hier.
Weitere Hilfen:
Sofortkredite und Bürgschaften
Auf der Internetseite der WI-Bank http://www.wibank.de/corona sind die ergänzenden Unterstützungsmöglichkeiten des Landes und des Bundes für die Unternehmen aufgeführt.
Dort finden Sie u.a. Informationen zu den Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige (Hessen-Mikroliquidität, Kredite von 3.000 bis 35.000 Euro),
Kooperationspartner im Kreis Groß-Gerau:
Technologie-, Innovations- und Gründungszentrum GmbH, www.tigz.de
Gabriele Fladung, 06134-557101, fladung@tigz.de
Thomas Schütz, 06134-557102, schuetz@tigz.de
den Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Kredite bis 500.000 Euro möglich),
sowie der Förderung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6.
Seit 15.04.2020 bietet das Maßnahmenpaket der Bundesregierung mit dem KFW-Schnellkredit 2020 ein weiteres Instrument zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise an. Der Kredit soll Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, durch rasche Liquiditätshilfen unterstützen.
Erster Ansprechpartner sind die Hausbanken,
dort gibt es Anträge für Notkredite.
Hotline für Landesprogramme: 0611 774 7333 (für Sofortkredite und Bürgschaften für u.a. Kleinunternehmen und Gründer*innen)
Hotline für Bundesprogramme: 030 18615 8000 (für Sofortkredite und Bürgschaften für alle Unternehmen)
- Kurzarbeitergeld
Hotline der Arbeitsagentur: 0800 45555 20 - Steuerstundungen
Anträge zur Stundung von Steuern bis zum Jahresende gibt es bei den Finanzämtern. Kontakt Finanzamt Groß-Gerau: 06152 9924 01 - Gastgewerbe
Betriebe aus dem Gastgewerbe können sich an den DEHOGA Südhessen wenden: 06252 942600 - RKW Hessen-Perspektivenberatung Mittelstand als Corona-Hilfe – zu 100% gefördert!
- Weitere Informationen
Zusätzlich hat die IHK Darmstadt einen Leitfaden zu "Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen" unter
http://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/beraten-und-informieren/recht-und-fair-play/arbeitsrecht/arbeitsrecht/corona-4712850 veröffentlicht.
FAQs zum Thema sind hier zusammengefasst:
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Lotse für Corona-Hilfen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/lotse-fuer-corona-hilfen.html
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Bauen, Wirtschaft und Umwelt
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