Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:
Bedingungen für alle Förderungen
Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:
Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.
Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag beilegen. Näheres dazu finden Sie im jeweiligen Antrag.
Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben.
Weitere Informationen zum Programm und der Beantragung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Die neue Förderung „Digital jetzt“ für kleine und mittlere Unternehmen des BMWi startet am 7. September 2020. Einzelunternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.
Weitere Informationen unter: https://gemeinsam-digital.de/digital-jetzt-foerderung/
Die Hessen Agentur informiert kleine und mittlere Unternehmen über Fördermöglichkeiten für innovative F&E-Projekte.
Das Land Hessen fördert die Durchführung besonders innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Im Rahmen der Innovationsförderung Hessen werden bis zu 49 % der Projektausgaben von F&E-Projekten gefördert, die in Kooperation mehrerer Partner (kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen) realisiert werden. Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hessen Agentur fungiert als Projektträger und ist Ansprechpartner während der Antragsphase sowie der gesamten Projektdauer.
Die Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, die
Das Angebot der Hessen Agentur
Termine
Eine Anmeldung ist über die Webseite der Hessen Agentur möglich.
Der digitale Fortschritt der Wirtschaft bietet kleinen und mittleren Betrieben vielfältige Chancen und Möglichkeiten zur erfolgreichen und effizienten Entwicklung ihrer Unternehmung. Um die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung von Digitalisierungsmaßnahmen und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit zu unterstützen, stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch in 2019 wieder Fördermittel bereit. Insgesamt stehen im Rahmen des Digital-Zuschusses rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Um eine optimale Verteilung der Fördermittel gewährleisten zu können, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt drei Förderaufrufe in 2019 geplant.
Der erste Förderaufruf über zwei Millionen Euro wurde bereits binnen kürzester Zeit erschöpft. Ein zweiter und dritter Förderaufruf sind für Ende Juni und Ende August 2019 geplant. Die genauen Termine werden frühzeitig bekannt gegeben.
Mit dem Digital-Zuschuss werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen adressiert, die die Einführung digitaler Systeme und Prozesse sowie die Verbesserung ihrer IT-Sicherheit planen. Es werden Digitalisierungsprojekte ab Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro gefördert. Zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben zählen beispielsweise die konkrete Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 10.000 Euro begrenzt. Der Antrag wird bei der Förderbank des Landes Hessen, der WIBank, gestellt. Es gilt zu beachten, dass jedes Unternehmen im Förderzeitraum 2019 nur einmalig mit dem Digital-Zuschuss gefördert werden kann. Unternehmen, die bereits eine Förderung in der Vergangenheit erhalten haben, ist es nicht möglich, im Förderzeitraum 2019 einen Folgeantrag zu stellen.
Für eine Antragstellung ist zunächst eine Online-Anmeldung, welche nach dem Start des Förderaufrufes möglich ist, obligatorisch. Diese kann auf der Webseite der WIBank vorgenommen werden. Nach einer erfolgreichen Online-Anmeldung erhalten Betriebe die Antragsunterlagen. Der vollständige Antrag muss anschließend innerhalb von 10 Werktagen schriftlich auf postalischen Weg bei der WIBank eingegangen sein. Nach einer Prüfung des Antrages durch die Förderbank des Landes Hessen kann gegebenenfalls eine Förderzusage erteilt werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen zu den Terminen der Förderaufrufe und Kriterien zur Förderfähigkeit, ebenso wie zur Online-Anmeldung und Antragstellung ist die WIBank (Tel. 069 9132 7474; technologie@wibank.de).
Das Land Hessen stellt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen anteilige Zuschüsse zur Verfügung, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und zu erproben.
Das Land Hessen fördert:
Wenn Sie Interesse haben, dann können Sie eine Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens mit den wichtigsten Eckdaten beim Land Hessen einreichen. Weitere Infos finden Sie hier.
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