Sie benötigen eine Beschilderungs-Anordnung, eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der StVO oder eine Erlaubnis gem. StVO?
Informationen zur:
erhalten sie auf Anfrage.
Der Kreis Groß-Gerau ist zuständige Straßenverkehrsbehörde für Bundesstraßen. Für straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte zunächst an das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Kosten:
Besonderes:
Nach den einschlägigen Vorschriften zur Durchführung der StVO kann für eine bestimmte verkehrsbehördliche Anordnung auch eine andere Dienststelle zuständig sein.