Grundsätzlich kann die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden.
Zwingend vorzuführen bei der Zulassung sind Fahrzeuge, welche
Nicht vorzuführen sind zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B: Leichtkrafträder), solange kein Fahrzeugbrief gewünscht wird.
Zur Vorführung reichen aktuelle Fotos:
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Fax: 06152 989 679 |
E-Mail: zulgg@ ![]() |
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Fax: 06152 989 84040 |
E-Mail: zulrhm@ ![]() |
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Allgemeine Auskünfte unter 06152 989 789: | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen: nur gemäß Terminvergabe |
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"