Fahrzeugverkauf
Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen?
Dann beachten Sie bitte diese wichtigen Hinweise:
Jeder Verkauf eines Fahrzeuges ist der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde (und der Kfz-Haftpflichtversicherung) unverzüglich anzuzeigen. Die Veräußerungsanzeige (z. B. Kaufvertrag) muss vollständig sein. Dies bedeudet, dass darin neben den Angaben zum Verkäufer und zum Fahrzeug sowie des Vertragsdatums und der Unterschriften des Verkäufers und des Käufers insbesondere auch
- der Name und die Anschrift des Erwerbers (bitte lassen Sie sich den Ausweis zeigen und tragen in der Veräußerungsanzeige die Ausweisnummer mit ein)
- die vom Erwerber unterschriebene Empfangsbestätigung über den Erhalt des Fahrzeugbriefes und -scheines
enthalten sein müssen.
Fehlen diese Angaben, ist der Kaufvertrag unvollständig. Das hat zur Folge, dass der eingetragene Halter (Verkäufer) weiter die Kfz-Steuer und evtl. die Kfz-Versicherung zu zahlen hat, wenn der Erwerber seiner Pflicht zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Daher bitten wir Sie um Vorlage der vollständigen schriftlichen Veräußerungsanzeige.
Besonderer Tipp Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde:
Der Halter (Verkäufer) schützt sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und evtl. der Kfz-Versicherung, wenn vor der Übergabe des Fahrzeuges und der Fahrzeugpapiere das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: 06152 98 98 40 00 |
Fax: 06152 98 96 79 |
E-Mail: zulgg@ ![]() |
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 07:00 bis 12.00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12.00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12.00 Uhr |
Standort Rüsselsheim
Kontakt
Tel.: 06152 98 98 40 00 |
Fax: 06152 98 98 40 40 |
E-Mail: zulrhm@ ![]() |
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Hans-Sachs-Straße 96
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12.00 Uhr |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"