Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
Sie benötigen Informationen über das Zusatzgutachten zur psychischen Leistungsfähigkeit?
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen hinsichtlich
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung und
- Reaktionsfähigkeit
erfüllen.
Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist
- von Bewerbern um die (Erst-)Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres und
- von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres
durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Verzeichnisse von Betriebs- und Arbeitsmedizinern finden Sie beim Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e.V. (BsAfB) und bei Med-Kolleg.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat hier eine Liste aller amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung veröffentlicht.
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Douka Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Hasselwander Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
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Kontaktformular
Auch mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen - beispielsweise Ihren Terminwunsch - an die Führerscheinstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt in der Regel am gleichen Tag, spätestens aber am folgenden Arbeitstag.
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; bitte verwenden Sie das Kontaktformular)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
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Kennwort "Führerschein"