Wiedererlangen der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht

Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?
Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat hier eine schematische Übersicht über das neue Klassensystem veröffentlicht.
Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis; lediglich die Ablegung einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich (§ 20 Abs. 2 FeV).
Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts).
Im Übrigen werden die Unterlagen wie bei einer Ersterteilung und zusätzlich ein Führungszeugnis benötigt. Bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung (s. o.) entfallen selbstverständlich die Angaben zur Fahrschule. Weitere Antragsinformationen für die einzelnen Klassen finden Sie hier.
Je nach Aktenlage können seitens der Verwaltungsbehörde Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, die entsprechend der einschlägigen Vorschriften nur durch die Vorlage eines ärztlichen bzw. fachärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt werden können.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühren betragen (abhängig davon, ob eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist) 79,40 € bis 219,40 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe zusätzlich 0,80 €.
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Douka Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
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Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Kennwort "Führerschein"