Verlängerung der Fahrerlaubnis
Sie müssen wegen Fristablaufs Ihrer Fahrerlaubnis einen neuen Führerschein erwerben?
Sofern Ihre Lkw- oder Busklassen oder Ihr gelber P-Schein demnächst ablaufen, sollte die Verlängerung möglichst frühzeitig (spätestens vier Wochen vor Ablauf) beantragt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen erfahren Sie hier:
Lkw- und Busklassen
Alte Klasse 2
Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen (Kfz über 7,5 t mit und ohne Anhänger), endet für Inhaber der alten Klasse 2 grundsätzlich mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dem 50. Geburtstag dürfen dann also keine LKWs und Kombinationen, die unter diese Klassen fallen, mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ist jedoch bei Nachweis der Eignung möglich. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 bereits abgelaufen sein sollte, können Ihnen die Fahrerlaubnisklassen C und CE zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung erteilt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird für längstens 5 Jahre erteilt.
Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Bei einer Verlängerung sind Angaben zur Fahrschule selbstverständlich nicht erforderlich.
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Wenn Ihr grauer oder rosafarbener Papierführerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Die Verwaltungsgebühren betragen 42,60 €.
Für die Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein (Schlüsselzahl 95) ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 28,60 € zu erheben.
Hinweis:
Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.
Klassen C, C1, CE und C1E
Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert.
Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte, können Ihnen die beantragten Fahrerlaubnisklassen zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden.
Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation.
Antragsverfahren:
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der alten Fahrerlaubnis darf die Verlängerung beantragt werden; es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Bei einer Verlängerung sind Angaben zur Fahrschule selbstverständlich nicht erforderlich).
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Die Verwaltungsgebühren betragen 42,60 €.
Für die Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein (Schlüsselzahl 95) ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 28,60 € zu erheben.
Hinweise:
Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.
Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
Klassen D, D1, DE und D1E
Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert.
Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte, können Ihnen die beantragten Fahrerlaubnisklassen zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden.
Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation.
Antragsverfahren:
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der alten Fahrerlaubnis darf die Verlängerung beantragt werden; es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Bei einer Verlängerung sind Angaben zur Fahrschule selbstverständlich nicht erforderlich).
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- Führungszeugnis
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich:
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Die Verwaltungsgebühren betragen 42,60 €.
Für die Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein (Schlüsselzahl 95) ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 28,60 € zu erheben.
Hinweise:
Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.
Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Krankenkraftwagen
Die entsprechende Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert.
Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte und seit Ablauf bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind, kann Ihnen die beantragte Erlaubnis zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich.
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- Führungszeugnis
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich:
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
Die Verwaltungsgebühren betragen 38,00 €.
Hinweise:
Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.
Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
Taxi, Mietwagen oder sonstige Kfz
Die entsprechende Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert.
Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte und seit Ablauf bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind, kann Ihnen die beantragte Erlaubnis zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts.
- Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich).
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- Führungszeugnis
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich:
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
Die Verwaltungsgebühren betragen 38,00 €.
Hinweise:
Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.
Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.
Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Douka Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
Wartemarken für Wartekreis X |
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein"