Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten eine neue Fahrerlaubnis erwerben?
Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis und muss auf Antrag neu erteilt werden.
Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis; lediglich die Ablegung einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich (§ 20 Abs. 2 FeV).
Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts.
Im Übrigen werden die Unterlagen wie bei einer Ersterteilung und zusätzlich ein Führungszeugnis benötigt. Bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung (s. o.) entfallen selbstverständlich die Angaben zur Fahrschule. Weitere Antragsinformationen für die einzelnen Klassen finden Sie hier.
Je nach Aktenlage können seitens der Verwaltungsbehörde Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, die entsprechend der einschlägigen Vorschriften nur durch die Vorlage eines ärztlichen bzw. fachärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt werden können.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühren betragen (abhängig davon, ob eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist) ca. 80,70 € bis 221,50 €.
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117