Internationaler Führerschein
Ein Internationaler Führerschein wird bei Reisen ins außereuropäische Ausland grundsätzlich empfohlen, in vielen Ländern ist er sogar Pflicht.
Ob in dem Land, das Sie bereisen möchten, ein Internationaler Führerschein zwingend erforderlich ist, erfahren Sie bei der Botschaft und den Konsulaten dieses Staates. Eine Übersicht der Vertretungen fremder Staaten in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Zum Erwerb des Dokuments müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sowie insbesondere eines EU-Kartenführerscheins sein. Die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine reichen hierzu nicht mehr aus; ggf. ist zusätzlich das alte Dokument in einen Kartenführerschein umzutauschen. Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie hier.
Die Gültigkeitsdauer des Internationalen Führerscheins darf über die entsprechende Dauer des nationalen Führerscheins nicht hinausgehen und beträgt längstens drei Jahre.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (Download hier)
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- EU-Kartenführerschein in Kopie
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 14,25 €, bei zusätzlichem Umtausch des Altführerscheins ca. 39,55 €.
Wenn alle Unterlagen inklusive des EU-Kartenführerscheins vorliegen, kann der Internationale Führerschein ausgefertigt werden.
Kontakt
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E-Mail feb@ ![]() |
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Herr Linhoff Zimmer 126 Tel.: 06152-989-84300 |
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Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
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ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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