Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit dem B-Führerschein (B196)

Seit dem 31.12.2019 können Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis der Klasse B die Berechtigung erwerben, Krafträder der Fahrerlaubnisklasse A1 zu führen, ohne dass hierfür eine Prüfung abgelegt werden muss.

Nach Aushändigung eines entsprechenden Führerscheins dürfen in Deutschland (nicht im Ausland!) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Hierdurch wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

 

Voraussetzungen

Für B196 müssen folgende Vorrausetzungen erfüllt sein:

  • Besitz der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Mindesalter 25 Jahre
  • mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten bei einer Fahrschule absolvieren (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis - s. Anlage 7b FeV).

Nach Abschluss der Fahrerschulung ist durch die Fahrschule eine entsprechende formgebundene Bescheinigung auszustellen, die beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss; der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Antragsunterlagen und Gebühren

Zur Beantragung der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
  • Bescheinigung einer Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung; der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
  • gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise
  • ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde   

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 38,60 €.