Sie möchten erstmals eine Fahrerlaubnis erwerben oder Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Klasse erweitern?
Erfahren Sie hier alles Wissenswerte von der Klasseneinteilung über die Antragstellung und die Ausbildung bis hin zur Prüfung:
Alles rund um die Fahrerlaubnisklassen (Umfang, Mindestalter, Ausbildung, Prüfung und mehr)
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg hält hier in tabellarischer Form übersichtlich Informationen bezüglich des Umfangs der einzelnen Klassen, das jeweilige Mindestalter, die vorgeschriebene Pflichtausbildung, die Prüfungsregularien und vieles mehr bereit:
Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE)
Führerscheinklassen Motorrad (AM, A1, A2, A)
Führerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE)
Der Verfahrensablauf - Von der Antragstellung bis zum Führerscheinerhalt
Damit Sie Ihren Führerschein auch tatsächlich zum geplanten Zeitpunkt in Händen halten können, sollten Sie den Fahrerlaubnisantrag möglichst frühzeitig stellen; dies ist bereits sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich. Der Antrag ist postalisch bei der Führerscheinstelle einzureichen.
Nach Eingang des Antrags prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob für Sie Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder sonst Eignungsbedenken vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von der Behörde unterrichtet, wie die Fahreignungsbedenken ausgeräumt werden können.
Wenn alles in Ordnung ist, wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und der zuständigen Technischen Prüfstelle elektronisch der Prüfauftrag erteilt. Die Prüfstelle informiert dann die Fahrschule ebenfalls auf elektronischem Wege. Zu gegebener Zeit wird die Fahrschule Sie dort zur Prüfung anmelden.
Eine theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.
Die bestandene theoretische Prüfung bleibt nur ein Jahr gültig; läuft diese Frist ab. Die praktische Prüfung bleibt hingegen zwei Jahre gültig; nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnis nicht mehr erteilt werden.
Der Sachverständige oder Prüfer händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Sie müssen deshalb zur Prüfung Ihr Ausweisdokument mitbringen.
Erst mit Aushändigung des Führerscheins gilt die Fahrerlaubnis als erteilt!
Sollte ein Führerschein zum Zeitpunkt der Prüfung für Sie ausnahmsweise nicht bei der Technischen Prüfstelle vorliegen, wird Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausgehändigt. Diese Bescheinigung berechtigt Sie allerdings noch nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Vielmehr müssen Sie die Prüfungsbestätigung unter Angabe Ihres Namens und Geburtsdatums an folgende E-Mail weiterleiten: feb@kreisgg.de
Online-Antragsstellung
Ausschließlich für folgende Anliegen kann auch ein Online-Antrag gestellt werden:
Für alle anderen Anliegen ist eine Antragsstellung ausschließlich auf dem Postweg möglich.
Klasse B
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern gleichzeitig die Eintragung der Schlüsselzahl 96/197 beantragt wird zusätzlich:
- Fahrschulbescheinigung über eine absolvierte Fahrerschulung
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Sofern gleichzeitig auch die Eintragung der Schlüsselzahl 96/197 beantragt wird, ist hierfür zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 28,60 € zu erheben.
Klasse B - nachträgliche Eintragung Schlüsselzahl 96/197
Zur Beantragung der nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96/197 in den Führerschein sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts).
- Bescheinigung einer Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 29,60 €.
Klasse BE
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Klasse AM
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €.
Klasse A1
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Klasse A2
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Hinweise:
Sofern die Fahrerlaubnis im Wege des Stufenaufstiegs nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitert werden soll, bedarf es nur einer praktischen Prüfung, wenn die Klasse A1 nicht unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist.
Auch Inhaber einer Fahrerlaubnis der alten Klasse drei, die ihnen vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, müssen für den Erwerb der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung ablegen.
Klasse A
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Hinweis:
Inhaber einer alten Fahrerlaubnis der Klasse drei, die ihnen vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, können die neue Klasse A nicht im Wege des Stufenaufstiegs erwerben! Vielmehr ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich; möglich ist allerdings ggf. der Erwerb der neuen Klasse A2 mit nur einer praktischen Prüfung.
Klasse C1
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse C1E
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts).
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse C
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse CE
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse D1
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Führungszeugnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse D1E
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Führungszeugnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse D
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Führungszeugnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse DE
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Führungszeugnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens (kein Sehtest!)
- Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden
- Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, ist auch eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich; Näheres erfahren Sie hier. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, ist zusätzlich erforderlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 44,70 €.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.
Klasse L
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €.
Klasse T
Zur Beantragung dieser Fahrerlaubnisklasse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 €.
Hinweis:
Sofern Sie im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, kann Ihnen die Klasse T bei Vorlage eines Nachweises über eine Beschäftigung in der Land- oder Forstwirtschaft (Bestätigung des Ortslandwirts, Gewerbeanmeldung, Arbeitgeberbescheinigung o. ä.) im Wege des Führerscheinumtauschs ausbildungs- und prüfungsfrei erteilt werden.
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117