Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder er wurde gestohlen? Sie benötigen wegen Namenswechsels oder aus anderen Gründen ein Ersatzdokument?
Hier erhalten Sie die benötigten Informationen:
Ersatz für gestohlene oder verlorene Dokumente
Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder gestohlen worden, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich postalisch erfolgt.
Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag; bitte unterschreiben Sie das Formular auch auf der Vorderseite in dem Feld unten rechts
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- bei Diebstahl: Durchschrift der polizeilichen Anzeige
- bei Verlust: Führerschein-Verlusterklärung
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Wenn der abhanden gekommene Führerschein ein graues oder rosafarbenes Papierdokument war, das nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens ca. 30 € (Betrag variiert je nach Vorgang).
Ersatz bei Namenswechsel
Nach Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände muss der Führerschein nicht zwingend neu ausgestellt werden. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, dennoch einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich postalisch erfolgt.
Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag; bitte unterschreiben Sie das Formular auch auf der Vorderseite in dem Feld unten rechts
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- derzeitiger Führerschein in Kopie
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens ca. 30 € (Betrag variiert je nach Vorgang).
Ersatz für unbrauchbare Dokumente
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich postalisch erfolgt.
Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag; bitte unterschreiben Sie das Formular auch auf der Vorderseite in dem Feld unten rechts
- gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
- unbrauchbar gewordener (beschädigter) alter Führerschein in Kopie
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens ca. 30 € (Betrag variiert je nach Vorgang).
Hinweise für im Ausland lebende Fahrerlaubnisinhaber*innen
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen, ist keine deutsche Fahrerlaubnisbehörde mehr für die Ausstellung eines Ersatzdokuments zuständig; ggf. wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort.
Sofern Sie sich in einem Staat außerhalb der EU dauerhaft niedergelassen haben, beantragen Sie die Ausstellung des benötigten Ersatzdokuments bitte über die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117