Ersatzführerschein

Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder er wurde gestohlen? Sie benötigen wegen Namenswechsels oder aus anderen Gründen ein Ersatzdokument?

Hier erhalten Sie die benötigten Informationen:

Ersatz für gestohlene oder verlorene Dokumente

Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich postalisch erfolgt.

Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterschreiben Sie auch in dem umrandeten Feld ganz unten rechts).
  • gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • bei Diebstahl: Durchschrift der polizeilichen Anzeige
  • bei Verlust: Führerschein-Verlusterklärung (Download hier)
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Wenn der abhanden gekommene Führerschein ein graues oder rosafarbenes Papierdokument war, das nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens ca. 30 € (Betrag variiert je nach Vorgang). 

Ersatz bei Namenswechsel

Man muss seinen Führerschein nach Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände nicht umtauschen; es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, dennoch einen neuen Führerschein zu erwerben. 

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich postalisch erfolgt.

Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterschreiben Sie auch in dem umrandeten Feld ganz unten rechts).
  • gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • derzeitiger Führerschein
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde  

Direktversand: Wenn Sie in Deutschland wohnen, kann der neue Kartenführerschein gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 5,10 € von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich.

Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens ca. 30 € (Betrag variiert je nach Vorgang). 

Ersatz für unbrauchbare Dokumente

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich postalisch erfolgt.

Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterschreiben Sie auch in dem umrandeten Feld ganz unten rechts).
  • gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • unbrauchbar gewordener alter Führerschein
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde  

Direktversand: Wenn Sie in Deutschland wohnen, kann der neue Kartenführerschein gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 5,10 € von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich.

Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens ca. 30 € (Betrag variiert je nach Vorgang). 

Hinweise für im Ausland lebende Fahrerlaubnisinhaber/innen

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen, ist keine deutsche Fahrerlaubnisbehörde mehr für die Ausstellung eines Ersatzdokuments zuständig; ggf. wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort. 

Sofern Sie sich in einem Staat außerhalb der EU dauerhaft niedergelassen haben, beantragen Sie die Ausstellung des benötigten Ersatzdokuments bitte über die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Kontakt

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen. 

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.