Ausländische Fahrerlaubnisse

Sie möchten Ihre ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben?

Sie erfahren hier allgemeine Informationen zur Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse. Außerdem erhalten Sie Auskünfte über die Bedingungen und erforderlichen Unterlagen für den Umtausch ausländischer Führerscheine. 

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Führerscheine, die in einem Land ausgestellt wurden, das nicht zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, berechtigen bis zu einem halben Jahr nach Einreise zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.

Inhaber von gültigen EU-EWR-Führerscheinen sind auch nach Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland in der Regel weiter fahrberechtigt.

 

Einschränkungen gelten für Inahber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE

Eine Fahrerlaubnis dieser Klassen gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung / letzten Verlängerung, auch wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist.

 

Beim Bundesverkehrsministerium finden Sie Merkblätter in verschiedenen Sprachen zu folgenden Themen:

  • Gültigkeit
  • Berechtigung ausländischer Führerscheine
  • Umschreibung

 

Umschreibung von EU- und EWR-Fahrerlaubnissen

Allgemeine Voraussetzungen:

Im Rahmen von Urlaubs- und Ferienaufenthalten erworbene Führerscheine sowie Lernführerscheine können nicht umgeschrieben werden.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts. Angaben zur Fahrschule sind nicht erforderlich.
  • Kopie des gültigen Ausweisdokuments; bitte beachten Sie die Hinweise
  • Kopie des ausländischen Führerscheins
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

 

zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

 

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 36,30 €.

 

Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Der ausländische Führerschein wird bei Aushändigung des deutschen Führerscheins von der Behörde eingezogen.

Umschreibung von Fahrerlaubnissen nach Anlage 11 FeV

Allgemeine Voraussetzungen:

Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.

Im Rahmen von Urlaubs- und Ferienaufenthalten erworbene Führerscheine sowie Lernführerscheine können nicht umgeschrieben werden.Lernführerscheine oder vorläufig ausgestellte Führerscheine sind von der Umschreibung ausgeschlossen.


Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts.
  • sofern nach Anlage 11 FeV eine Prüfung abgelegt werden muss: Angabe einer Fahrschule erforderlich
  • Kopie des gültigen Ausweisdokuments, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • ausländischen Führerschein im Original
  • Übersetzung (Konsulat, ADAC, AvD oder amtlich vereidigter, bei den Oberlandesgerichten zugelassener Dolmetscher)
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

 

zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 36,30 €.


Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtung bleiben vorbehalten.

Der ausländische Führerschein wird bei Aushändigung des deutschen Führerscheins von der Behörde eingezogen.

Umschreibung von Fahrerlaubnissen aller anderen Staaten

Allgemeine Voraussetzungen:

Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.

Im Rahmen von Urlaubs- und Ferienaufenthalten erworbene Führerscheine sowie Lernführerscheine können nicht umgeschrieben werden.Lernführerscheine oder vorläufig ausgestellte Führerscheine sind von der Umschreibung ausgeschlossen.


Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts.
  • Fahrschulstempel auf dem Antrag
  • Kopie des gültigen Ausweisdokuments, bitte beachten Sie die Hinweise
  • ausländischen Führerschein im Original
  • Übersetzung (Konsulat, ADAC, AvD oder amtlich vereidigter, bei den Oberlandesgerichten zugelassener Dolmetscher)
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe

 

zusätzlich bei Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

  • Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)

 

zusätzlich bei Klassen C, C1, CE und C1E:

 

zusätzlich bei Klassen D, D1, DE und D1E:

 

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 43,90 €.


Hinweise:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Der ausländische Führerschein wird bei Aushändigung des deutschen Führerscheins von der Behörde eingezogen.