Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach der MPU (§ 70 FeV)

Sie benötigen Informationen über Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung?
In manchen Fällen kommt ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis, man sei zwar noch nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, könne die bestehenden Bedenken aber durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung beheben.
Hält die Fahrerlaubnisbehörde nach Prüfung der gutachterlichen Ausführungen diese Einschätzung für nachvollziehbar, so genehmigt sie die Teilnahme an einer solchen Maßnahme durch Ausfertigung eines Zustimmungsbescheides. Der Bescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Ggf. ersetzt die Bescheinigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs ein ansonsten erforderliches weiteres medizinisch-psychologisches Gutachten.
Die Träger von Stellen, welche diese Maßnahmen anbieten, müssen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sein.
Nachstehend finden Sie Links zu den Anbietern mit weiteren Informationen zu Kursarten und -inhalten, Anmeldemodalitäten und Terminen: AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e. V. (mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)
IDRAS Systems UG Verkehrspsychologisches Institut
(mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M. und Wiesbaden)
Impuls Institut für medizinisch-psychologische Unternehmensleistungen und Schulungen GmbH
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Offenbach und Mainz)
IFS Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)
Nord-Kurs GmbH u. Co KG
(mit Standort u. a. in Frankfurt a. M.)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Gesellschaft für sichere Mobilität
(mit Standort u. a. in Mannheim)
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Hasselwander Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-616 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
Wartemarken für Wartekreis X |
Kontaktformular
Auch mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Führerscheinstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt in der Regel am gleichen Tag, spätestens aber am folgenden Arbeitstag.
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12.00 Uhr |
Bei Vorsprache bitte beachten
Bitte wenden Sie sich bei Ihrer Vorsprache zuerst an die Information des Fachdienstes Verkehr. Dort erhalten Sie eine Wartemarke. Sie können sich aber auch selbst eine Wartemarke an dem hierfür rechts an der Information aufgestellten Automaten ziehen. Sie werden dann über die Bildschirme des Fachdienstes aufgerufen.
Aktuelle Wartesituation
Die aktuelle Anzahl der Wartenden und die durchschnittlichen Wartezeiten können Sie hier erfahren.
Den aufgeführten Wartekreisen sind in der Führerscheinstelle folgende Tätigkeitsfelder zugeordnet:
FS-Fahrerlaubnis
Verlängerung (C- / D-Klassen)
P-Schein (Taxi)
Wiedererteilung (nach Verzicht oder Entzug)
Ausländische Führerscheine
Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
FS-Fahrschule
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Umtausch BF17 in Karte
Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Erweiterung auf eine neue Klasse
Fahrlehrer/innen
FS-Umtausch
Umtausch Papierführerschein in einen Kartenführerschein (kein BF17)
Ersatzdokument (Verlust / Diebstahl / Namensänderung)
Internationaler Führerschein
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein"