Hinweise zu Ausweisdokumenten
Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins können Sie sich durch Vorlage folgender Dokumente ausweisen und den erforderlichen Wohnsitznachweis erbringen (wegen des in der Coronakrise eingeschränkten Publikumsverkehrs genügt bis auf weiteres die Vorlage einer Kopie):
- gültiger deutscher Personalausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, § 78 AufenthG)
- Ausweisersatz (§ 78a, Anlage 5 AufenthG)
- gültiger deutscher Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültiger EU-Personalausweis zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültiger ausländischer Pass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsgestattung (§ 63, Anlage 6 AsylVfG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Sollten Sie die erforderliche Meldebescheinigung vergessen, kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Abfrage beim Melderegister getätigt werden; dies erhöht jedoch die Verwaltungsgebühren um 9,00 €.
Kontakt
Sachbearbeitung Ersterwerb
Frau Ahmad Zimmer 120 Tel.: 06152 989-609 |
Frau Mertes Zimmer 119 Tel.: 06152 989-293 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-fahrschule@ ![]() |
Wartemarken für Wartekreis F |
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Douka Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Hasselwander Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
Wartemarken für Wartekreis X |
Kontaktformular
Auch mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen - beispielsweise Ihren Terminwunsch - an die Führerscheinstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt in der Regel am gleichen Tag, spätestens aber am folgenden Arbeitstag.
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; bitte verwenden Sie das Kontaktformular)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein"