Führungszeugnis

Wann benötige ich ein Führungszeugnis?
Zur Beantragung
- einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E
- einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- der Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder vorherigem Verzicht
benötigen Sie ein Führungszeugnis für Behörden (Vordruck BZR 2, Belegart 0), welches Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen müssen. Das Dokument wird nach der Ausstellung unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Häufige Fragen zum Führungszeugnis beantwortet das für die Ausstellung zuständige Bundesamt für Justiz auf seiner Webseite hier.
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Douka Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Hasselwander Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
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Kontaktformular
Auch mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen - beispielsweise Ihren Terminwunsch - an die Führerscheinstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt in der Regel am gleichen Tag, spätestens aber am folgenden Arbeitstag.
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; bitte verwenden Sie das Kontaktformular)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein"