Ersatzführerschein

Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder er wurde gestohlen? Sie benötigen wegen Namenswechsels oder aus anderen Gründen ein Ersatzdokument?
Hier erhalten Sie die benötigten Informationen:
Hinweise für im Ausland lebende Fahrerlaubnisinhaber/innen
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen, ist keine deutsche Fahrerlaubnisbehörde mehr für die Ausstellung eines Ersatzdokuments zuständig; ggf. wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort.
Sofern Sie sich in einem Staat außerhalb der EU dauerhaft niedergelassen haben, beantragen Sie die Ausstellung des benötigten Ersatzdokuments bitte über die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Ersatz für gestohlene oder verlorene Dokumente
Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist.
Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterschreiben Sie auch in dem umrandeten Feld ganz unten rechts).
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- bei Diebstahl: Durchschrift der polizeilichen Anzeige
- bei Verlust: Führerschein-Verlusterklärung (Download hier)
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Wenn der abhanden gekommene Führerschein ein graues oder rosafarbenes Papierdokument war, das nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Direktversand: Wenn Sie in Deutschland wohnen, kann der neue Kartenführerschein gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 4,85 € von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Sofern Sie dies wünschen, vergessen Sie bitte nicht, das hierfür vorgesehene Feld auf dem Antragsformular anzukreuzen.
Die Verwaltungsgebühren betragen 31,30 €, bei Direktversand des Führerscheins 36,30 €.
Hinweis:
Für die Übergangszeit zwischen Antragstellung und Aushändigung des Ersatzführerscheins wird auf Wunsch eine kostenpflichtige befristete Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ohne Mitführen des Führerscheins erteilt.
Ersatz bei Namenswechsel
Man muss seinen Führerschein nach Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände nicht umtauschen; es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, dennoch einen neuen Führerschein zu erwerben.
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist.
Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterschreiben Sie auch in dem umrandeten Feld ganz unten rechts).
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- derzeitiger Führerschein
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Direktversand: Wenn Sie in Deutschland wohnen, kann der neue Kartenführerschein gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 4,85 € von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Sofern Sie dies wünschen, vergessen Sie bitte nicht, das hierfür vorgesehene Feld auf dem Antragsformular anzukreuzen.
Die Verwaltungsgebühren betragen 29,00 €, bei Direktversand des Führerscheins 34,00 €.
Ersatz für unbrauchbare Dokumente
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist.
Für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterschreiben Sie auch in dem umrandeten Feld ganz unten rechts).
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- unbrauchbar gewordener alter Führerschein
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Direktversand: Wenn Sie in Deutschland wohnen, kann der neue Kartenführerschein gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 4,85 € von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Sofern Sie dies wünschen, vergessen Sie bitte nicht, das hierfür vorgesehene Feld auf dem Antragsformular anzukreuzen.
Die Verwaltungsgebühren betragen 28,00 €, bei Direktversand des Führerscheins 33,00 €.
Hinweis:
Für die Übergangszeit zwischen Antragstellung und Aushändigung des Ersatzführerscheins wird auf Wunsch eine kostenpflichtige befristete Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ohne Mitführen des Führerscheins erteilt.
Kontakt
Sachbearbeitung Umtausch, Internationaler FS, Ersatz-FS
Frau Hammann Zimmer 122 Tel.: 06152 989-616 |
Frau Goldnik Zimmer 122 Tel.: 06152 989-616 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
Wartemarken für Wartekreis U |
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein"