Verkehrspsychologische Beratung
Ihnen wurde nahegelegt, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen?
Die für die Anerkennung der Berater zuständige Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. hat auf ihrer Webseite ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater in Deutschland veröffentlicht.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnisinhaber
Fax 06152 989-117 |
E-Mail feb@ ![]() |
Keine Wartemarke erforderlich |
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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