Sie benötigen Informationen über Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung?
In manchen Fällen kommt ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis, man sei zwar noch nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, könne die bestehenden Bedenken aber durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung beheben.
Hält die Fahrerlaubnisbehörde nach Prüfung der gutachterlichen Ausführungen diese Einschätzung für nachvollziehbar, so genehmigt sie die Teilnahme an einer solchen Maßnahme durch Ausfertigung eines Zustimmungsbescheides. Der Bescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Ggf. ersetzt die Bescheinigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs ein ansonsten erforderliches weiteres medizinisch-psychologisches Gutachten.
Die Träger von Stellen, welche diese Maßnahmen anbieten, müssen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sein.
Nachstehend finden Sie Links zu den Anbietern mit weiteren Informationen zu Kursarten und -inhalten, Anmeldemodalitäten und Terminen:
AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e. V. (mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)
Impuls Institut für medizinisch-psychologische Unternehmensleistungen und Schulungen GmbH
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Offenbach und Mainz)
IFS Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)
Nord-Kurs GmbH u. Co KG
(mit Standort u. a. in Frankfurt a. M.)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Gesellschaft für sichere Mobilität
(mit Standort u. a. in Mannheim)
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
Der Landrat des Kreises
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Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.